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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-16

Wortprotokoll

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir die Lösungen im Dialog finden müssen. Mein Verständnis ist, dass der Schweizerische Nationalfonds mit den Verlegern im Dialog gestanden hat. Aber ich nehme gerne entgegen, dass Sie diesen Dialog intensiviert haben wollen.

Damit sind wir beim Open Access. Ich bin "accessible" und verschliesse mich Ihren Voten nicht. Der Nationalfonds hat einen Leistungsauftrag. Diesen Leistungsauftrag nimmt er wahr. Er hat in diesem Leistungsauftrag vor allem auch dafür zu sorgen, dass die wissenschaftlichen Publikationen ohne Zeitverzug weltweit und erst noch kostenlos zugänglich gemacht werden. Das ist also nichts anderes als eine Auflage. Die Verlage haben das neue Förderungskonzept grundsätzlich begrüsst und ihre Offenheit gegenüber Open-Access-Modellen auch kommuniziert. Der SNF hat die Verlage angehört; es entzieht sich meiner Kenntnis, wie viele mündlich und wie viele schriftlich. Die Anliegen der Verlage wurden auch berücksichtigt, soweit sie sich eben mit den Förderzielen vereinbaren lassen.

Die Sperrfrist - es wurde von der Interpellantin vorhin erwähnt - ist für vom Nationalfonds finanzierte Monografien auf 24 Monate verlängert worden. Die verlegerischen Leistungen werden mit 3000 Franken abgegolten. Die Open-Access-Verpflichtungen für Monografien und Editionen schränken die akademische Freiheit bei der Verlagswahl nicht ein. Die akademische Freiheit ist durch die neue Publikationsförderung auch in keiner Art und Weise gefährdet. Den Forschenden und Verlagen steht es auch frei, aus der vom Nationalfonds finanzierten Druckvorstufe eine Papierversion des Buches herzustellen. Der Nationalfonds leistet damit weiter eine wichtige Unterstützung zur Herstellung und Verbreitung von geisteswissenschaftlichen Büchern.

Lassen Sie mich ganz kurz drei Fragen antippen, die auch im Raum gestanden haben.

Zur Petition: Die Petition wurde vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband ausdrücklich nicht unterzeichnet. Die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften hat ihrerseits die Publikationsförderung des Nationalfonds, wie vom Bundesrat vorgegeben, vollumfänglich unterstützt.

Ich versuche auch die Frage, ob es sich um Sparmassnahmen handeln könnte, in aller Kürze zu beantworten. Neu sind jetzt die Maximalbeiträge bei 20 000 Franken angesetzt. In den letzten fünf Jahren haben 90 Prozent der Unterstützungsbeiträge unterhalb dieser Limite gelegen.

Die letzte Bemerkung mache zu den Vergleichen auf internationaler Ebene, die manchmal unsorgfältig vorgenommen würden: Ich vergleiche trotzdem noch einmal, und zwar mit dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Österreich. Dort wird verlangt, dass zeitgleich frei zugänglich veröffentlicht und eine E-Book-Library angelegt wird. Die Holländer schliesslich, wenn ich diese auch noch bemühen darf, unterstützen ausschliesslich aus ihren Forschungsprojekten resultierende Publikationen, die zeitgleich "open access" geschaltet sein müssen; sie unterstützen sie also nur, wenn dafür dieses moderne Mittel gebraucht wird. Der Bundesrat ist also überzeugt, dass das Verlagswesen durch die Open-Access-Entwicklung nicht bedroht ist. Aber lassen Sie mich meine Kommentare mit folgender Aussage abschliessen: Ich nehme davon Kenntnis, dass Sie, Frau Ständerätin Savary, als Interpellantin von der Antwort nicht befriedigt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie einen Dialog zwischen dem Schweizerischen Nationalfonds und den Verlegern wünschen. Ich werde dafür sorgen, dass dieser Dialog stattfindet.

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