Bieri Peter · Ständerat · 2014-06-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ich habe bereits beim Eintreten auf die Problematik des Verhältnisses zwischen dem NFA und dieser Bestimmung hingewiesen, und auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft darauf aufmerksam gemacht, dass das Grundprinzip des NFA eingehalten werden sollte. Wir erinnern uns: Beim NFA war eine Zielsetzung, wegzukommen von Subjektfinanzierungen und überzugehen zu Pauschalfinanzierungen, welche es den Kantonen ermöglichen, trotz der zusätzlichen Mittel in ihrem Finanzhaushalt selber Schwergewichte festzulegen. Genau das wurde hier gemacht. Wir hatten früher ungefähr 75 Millionen Stipendienbeiträge und sind zurückgegangen auf 25 Millionen. Aber diese 50 Millionen Franken hat der Bund nicht eingespart, sondern sie sind zu frei verfügbaren Mitteln für die Kantone geworden.
Wenn wir wieder zum alten System zurückkehren, hat das folgende Konsequenzen: Wenn die Kantone mehr Stipendien an die Studenten geben, hat der Bund entsprechend nachzuziehen. Das heisst, die Kantone profitieren, wenn sie möglichst viel geben, denn dann erhalten sie auch möglichst viel Geld vom Bund. Damit wird ihnen aber auch zu einem bestimmten Anteil die Verantwortung über die zur Verfügung stehenden Mittel genommen. Und genau das wollten wir nicht. Wer etwas gibt, der hat auch die Verantwortung zu tragen. Es kann nicht angehen, dass Geld von Dritten, hier vom Bund, verteilt wird.
Noch krasser ist Absatz 2: Die Minderheit verlangt, dass sich die Beiträge des Bundes nach den Beiträgen der Kantone bemessen. Das heisst, wir geben sogar unsere eigene Finanzkompetenz aus der Hand: Der Bund muss nachvollziehen, was die Kantone gegeben haben. Der eine oder andere hat diese Liste genommen und geschaut, mit welchem Verfahren sein Kanton besser fährt. Allein aufgrund dieser Zahlen zu entscheiden, ist relativ kurzsichtig, denn das kann in zwei, drei Jahren wieder ändern. Für meinen Kanton übrigens ist die Sache in etwa indifferent. Aber es gibt Bundessubventionen, für die zum Beispiel die Fläche berücksichtigt wird, oder, bei den Strassen, die Länge in einem Kanton, und aufgrund dessen erhalten die Kantone dann die entsprechenden Bundesbeiträge. Wenn wir hingehen und an einem Ort das System ändern, dann kommen wir bei der nächsten Bundessubvention wieder zur Problematik, dass jeder schaut: Wie fahre ich besser? Wie kann ich mehr Geld nach Hause in meinen Kanton tragen?
Ich finde, wir haben diesen NFA jetzt einmal beschlossen. Wir werden miteinander den Wirksamkeitsbericht erarbeiten. Aufgrund der bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlage ist wenig Wille vorhanden, jetzt schon etwas zu ändern. Dann sollten wir jetzt nicht an einem Ort, wo wir dem NFA-Grundsatz folgen, wiederum davon wegkommen und zum alten, mangelhaften und zu Fehlanreizen führenden System zurückkehren.
Wie gesagt, ich kann das sagen als jemand, der aus einem Kanton kommt, wo die Differenzen zwischen dem einen und dem anderen System marginal sind.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.