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AB 155344

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich mit zwei Vorbemerkungen starten. Frau Ständerätin Fetz, Sie haben die Fachkräfteinitiative angesprochen. Das ist ein Instrument, das mir wirklich geeignet scheint, um unsere Fachkräfteförderung voranzutreiben. Sie kennen die vier Schwerpunkte: die Höherqualifizierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung - auch die Älteren sollen weiterhin und zusätzlich im Arbeitsprozess gehalten werden können - und die Innovation zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit.

Wir arbeiten seit zwei Jahren an dieser Initiative, und zwar verbundpartnerschaftlich, das heisst, vor allem die Organisationen der Arbeitswelt und insbesondere auch die Kantone arbeiten daran. Ich gebe es gerne zu: Die Fortschritte sind noch nicht ohne Weiteres quantifiziert nachzuweisen, aber der Kurs ist eingeschlagen worden, und es wird intensiv gearbeitet. Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 haben wir auch entschieden, eine Überprüfung vorzunehmen und einen entsprechenden Bericht zu erstellen. Dieser wird für die zweite Jahreshälfte erwartet.

Mit anderen Worten: Eine Expertengruppe ist wieder und noch intensiver an der Arbeit. Ich werde in der zweiten Jahreshälfte ein überprüftes Konzept vorweisen können.

Bei der zweiten Vorbemerkung geht es um das Geld, das insbesondere auch der Gewerbeverband immer wieder sucht, um seine Nachwuchsleute fördern zu können. Diese Mittel sind seit Längerem in Diskussion, es geht ja vor allem um Mittel, die helfen, die Vorbereitungskurse zu finanzieren. Auch dazu läuft ein Projekt. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat vom WBF nach der Sommerpause einen entsprechenden Vorschlag erhält, und zwar vor dem Hintergrund dessen, dass hier in absehbarer Zeit die BFI-Botschaft 2017-2020 zur Diskussion stehen wird.

Damit bin ich bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und bei Artikel 7a angelangt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Es wäre höchst problematisch, ein Parallelsystem einzuführen, indem die Kantone vom Bund Pauschalbeiträge erhalten würden, der Bund aber auch Einzelbeiträge ausbezahlen könnte oder müsste. Wenn Sie die Formulierung in Artikel 7a genau lesen, sehen Sie, dass Fragen bleiben: Was ist im öffentlichen Interesse? Wer würde bedient werden? Wann? Wieso? Letztlich würde das heissen, dass wir eine Bundesstipendienverwaltung aufziehen müssten. Vor einer solchen doch eher bürokratischen Entwicklung warne ich. Ich glaube, das System ist einfach, es ist zielgerichtet, es ist zweckmässig: Der Bund unterstützt die Kantone mit Pauschalbeiträgen. Dabei soll es bleiben.

Deshalb bitte ich Sie noch einmal, nicht der Minderheit zu folgen, sondern dem Bundesrat und der Mehrheit.