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Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-06-05

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-06-05

Wortprotokoll

Der Antrag der Kommissionsminderheit zu Artikel 4 sieht wie der bundesrätliche Entwurf vor, Artikel 15 des Konkordats nicht in das Gesetz aufzunehmen. Artikel 15 des Konkordats regelt die Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge und regelt damit, wie hoch die Stipendien im Minimum sein müssen.

Die Aufnahme dieser Bestimmung war nicht Gegenstand der Vernehmlassung, sodass sich die Kantone nicht dazu äussern konnten. Die Kantone konnten zum Zeitpunkt der Vernehmlassung in Übereinstimmung mit der Rechtslehre davon ausgehen, dass dem Bundesgesetzgeber aus Artikel 66 der Bundesverfassung keinerlei materielle Harmonisierung zustehe, auch keine mittelbare durch Verweis auf interkantonales Recht. Entsprechend lehnte die Vertretung der EDK [PAGE 460] bei der Anhörung, die wir in der Kommission - bei der Vorbereitung des Geschäfts - durchführten, eine Aufnahme von Artikel 15 ab, wie sie in der Zwischenzeit der Nationalrat beschlossen hat und die Mehrheit der Kommission beantragt. Seitens der Verwaltung und heute, ganz deutlich, auch seitens des Bundesrates wurde der Standpunkt vertreten, dass mit der Aufnahme von Artikel 15 die Kompetenz des Bundes überschritten würde. In der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass bei der individuellen Prüfung der Stipendiengesuche in den Kantonen eine ganze Reihe von Aspekten berücksichtigt würden - zum Beispiel die Höhe der Kinderzulagen, die Höhe der Ausbildungsbeiträge, die Steuerabzüge - und dass eine Art Fehlbetrags-Deckungssystem-Rechnung gemacht würde, indem auf der einen Seite alle Kosten aufgelistet und auf der anderen Seite die Vergünstigungen abgezogen werden. Eine starre Vorgabe der Stipendienhöhe würde dieser differenzierten Beurteilung nicht gerecht - oder es würden neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann haben Sie es bereits gehört: Sieben Kantone würden mit der Aufnahme von Artikel 15 der Bundesbeiträge verlustig gehen.

Angesichts der Haltung der EDK und angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken bitte ich den Rat, in dieser Frage dem bundesrätlichen Entwurf und somit dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.