preparatory:AB 155350
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ich bitte den Rat, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat stützt sich in dieser Frage auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung. Dort wird die Kompetenz so umschrieben, dass sie für eine materielle Harmonisierung, wie sie hier zur Diskussion steht, eben nicht gegeben ist. Das ist übrigens schon im Jahr 2005 festgestellt worden; damals im Zusammenhang mit dem Bericht der WBK-NR zur parlamentarischen Initiative zum Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung. Ich erinnere ausserdem an die darauf basierenden Verfassungskommentare der Professoren Ehrenzeller und Biaggini. Und noch einmal, ich habe es schon gesagt: Wir riskierten eine Parallelgesetzgebung; es wäre sowohl im Konkordat und dann auch im Gesetz festgehalten. Das ist grundsätzlich nicht erwünscht. Kantone, welche die Konkordatsanforderungen nicht erfüllen, wären dann plötzlich von den Bundessubventionen ausgeschlossen. In meiner Überzeugung ist es auch nicht der Weg, wie man die verbleibenden Kantone ins Konkordat holen könnte. Es bestünden also Risiken und Rechtsunsicherheiten zurückgehend auf Artikel 63a der Bundesverfassung.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.