Eberle Roland · Ständerat · 2014-06-05
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ich habe mir als Nichtmitglied der Kommission erlaubt, zwei Einzelanträge einzureichen. Bei Artikel 5 beantrage ich Ihnen, Absatz 2 zu streichen, das heisst, die Fassung gemäss Nationalrat zu übernehmen. Die Beratung dieser Bestimmung im Nationalrat und in den beiden Kommissionen hat doch deutlich gezeigt, wie problematisch die vorgeschlagene Regelung ist, die vorsieht, dass der Staat quasi Weiterbildung anordnet. Es gibt drei Gründe, die mich dazu gebracht haben, diesen Antrag einzureichen:
Erstens erachte ich die Bestimmung als unnötig. Es ist eine Tatsache, dass die meisten Arbeitgeber in der Schweiz ihre Mitarbeiter bereits heute ausserordentlich stark fördern - im eigenen Interesse und im Interesse einer nachhaltig weitergebildeten Arbeitnehmerschaft - und sie auch in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützen. 93 Prozent der Berufstätigen zwischen 25 und 64 Jahren, die eine Weiterbildung absolvieren, werden vom Arbeitgeber bereits heute finanziell und/oder zeitlich unterstützt. Diese Angaben stammen vom Bundesamt für Statistik. Das heutige System, ein System ohne staatlichen Zwang, hat sich also bewährt. Auch hier hat das Prinzip der Eigenverantwortung funktioniert. Es ist quasi ein Grundpfeiler für das Erfolgsmodell der Schweiz und ein Garant für tiefe Arbeitslosenquoten in unserem Land. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen die Verantwortung für ihre Weiterbildung, die Arbeitgeber fördern diese freiwillig und individuell, unter anderem auch aufgrund ihrer jeweiligen finanziellen Ressourcen.
Zweitens ist die vorliegende Bestimmung nach meinem Dafürhalten zu wenig klar formuliert, sie lässt grossen Raum für Interpretationen. Dies führt, so nehme ich an, zu Rechtsunsicherheit. Mit der vorliegenden Formulierung werden die Gerichte früher oder später darüber entscheiden müssen, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 gegenüber ihrem Arbeitgeber ein einklagbares Recht auf Weiterbildung haben. Dass dies mitunter negative Folgen für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer hätte, liegt auf der Hand. Wenn ein Betrieb die daraus entstehenden Kosten nicht mehr tragen kann, stehen auch Arbeitsplätze auf dem Spiel. Damit erreichen wir das Gegenteil dessen, was wir anstreben.
Drittens hat der Staat nach meinem Dafürhalten in der Weiterbildung zwar Rahmenbedingungen zu schaffen, sich aber nicht in die Art und Weise einzumischen, in der die Sozialpartner diese Themen regeln.Die Sozialpartnerschaft ist ein bewährtes Modell, das nach meinem Dafürhalten auch hier berücksichtigt werden müsste. Sodann sind die Weiterbildungsbedürfnisse wie auch die Weiterbildungsmöglichkeiten sektoriell zu betrachten. Die Situation ist von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Darum ist es meines Erachtens falsch, mit einer staatlichen Regelung alle Bereiche über einen Leisten zu schlagen. Staatlicher Zwang zur Unterstützung der Weiterbildung würde bei vielen Arbeitgebern möglicherweise genau das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich erwünscht ist.
Dies gilt es zu vermeiden, weshalb ich Ihnen beliebt mache, Absatz 2 zu streichen.