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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2014-03-18

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Artikel 11 ist meines Erachtens einer der wichtigsten dieses neuen Weiterbildungsgesetzes. Er behandelt die Ressortforschung des Bundes in der Weiterbildung und soll der Meinung der sozialdemokratischen Fraktion nach auch eine mögliche Projektförderung beinhalten. Dass dies nicht irgendein Hirngespinst von einigen Parlamentariern ist, zeigt der Fakt, dass der Bundesrat seinerseits im ursprünglichen Vorentwurf des Weiterbildungsgesetzes die Projektförderung integrieren wollte. Das ist eine gute Idee. Vor allem auch, weil sie mit einer Kann-Formulierung erwähnt wird.

Wir ziehen dem Weiterbildungsgesetz die Eckzähne, wenn wir die Projektförderung nicht mitnehmen. Mit der Streichung der Projektförderung würde dem Bund das entscheidende Instrument fehlen, Weiterbildungsprojekte aktiv voranzutreiben, etwa eine Sensibilisierungskampagne, die nicht direkt einem Amt zugeschrieben werden kann, eine Alphabetisierungskampagne zum Beispiel oder überhaupt neue Ideen und Systeme, um die Leute zur Weiterbildung zu bewegen.

Die SP-Fraktion fordert deshalb mit Nachdruck, die Projektförderung in dieses Gesetz zu integrieren und unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit Maire Jacques-André bei Artikel 11. Die Ergänzung bei Artikel 17 ist eine Folge davon.

Zu Artikel 12 und der Forderung von Kollegin Herzog, Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung auf vier Jahre zu beschränken und womöglich dann zu verlängern; hier kann ich es kurz machen: Genau dieses System haben wir ja mit der BFI-Botschaft bereits. Diese erstreckt sich ja eben genau über vier Jahre hinweg. Die Ablehnung des Antrages der Minderheit Herzog ist deshalb von unserer Seite her technisch begründet. [PAGE 384]

Wir empfehlen, bei Artikel 12 beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.