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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-03-18

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, dort also der Mehrheit zu folgen, und im Folgenden dann auf das Ausbildungsbeitragsgesetz einzutreten. Das sind die ganz groben Linien unserer Haltung.

Die Volksinitiative der Studentenvereinigung ist sicher der falsche Weg. Wir haben die Initiative in der Kommission ausführlich diskutiert, und ich möchte Ihnen einfach folgende Probleme schildern, die sie mit sich bringt. Einerseits kehrt die Initiative die ganze Verantwortung für das Stipendienwesen total auf den Kopf und vermischt Kompetenzen. Andererseits sagt die Initiative, dass zwar die Gesetzgebung und die Finanzierung Bundessache seien, dass aber die kantonale Schulhoheit gewahrt bleiben und der Vollzug den Kantonen obliegen werde. Das heisst nichts anderes, als dass der Bund die Gesetze erlässt und die Finanzierung bestimmt, und die Kantone dann für den Vollzug verantwortlich sind und die Hoheit haben.

Liebe Studierende, ich bin nicht der Meinung, dass nach einer Vorlesung, in der es um den Staatsaufbau und die Finanzierungen und die Kompetenzen geht, ein brillantes Prüfungsergebnis zustande kommt, wenn man diesen Text jetzt so nimmt, wie er geschrieben worden ist. Kurz, diese Initiative vermischt doch in deutlicher Form Kompetenzen, Finanzierungsströme und Verantwortlichkeiten.

Das nächste Problem ist, dass die Initiative einen Prozess behindert oder sogar kompromittiert, der jetzt in Gang gekommen ist. Das Stipendienkonkordat der Kantone nimmt immer mehr Gestalt an. Bis jetzt sind meines Wissens vierzehn Kantone beigetreten. Wenn man jetzt von der Bundesebene her und auf Verfassungsstufe gleich wieder alles zudecken würde, dann müsste sich mancher Kanton, der jetzt vielleicht noch diesem Stipendienkonkordat beitreten möchte, gut überlegen, warum er das tun sollte, weil der Bund hier ja schon legiferiert hat, weil der Bund die Gesetzgebung bestimmt, weil der Bund die Finanzierung bestimmt. Ganz verkürzt gesagt: Wenn die Initiative angenommen wird, ist das Stipendienkonkordat toter Buchstabe und wird das nicht überleben. Deshalb ist es eigentlich im Sinne der Harmonisierungsbestrebungen der Kantone äusserst wichtig, dass diese Initiative nicht angenommen wird.

Des Weiteren beinhaltet die Initiative rein materiell auch ein bedingungsloses Grundeinkommen für tertiäre Erstabschlüsse, wobei sich die Initiative explizit nur zu den Erstabschlüssen auf Hochschulstufe, nämlich den Bachelor- und den Master-Abschlüssen, äussert. Ich darf daran erinnern, dass gerade bei der höheren Berufsbildung und bei den höheren Fachschulen die meisten Leute ihre Ausbildung auch auf Tertiärstufe berufsbegleitend, das heisst nicht in Vollzeit, machen. Aus dem aktuellen Bildungsbericht ist ersichtlich, dass fast 100 Prozent der universitären Studentinnen und Studenten Vollzeit studieren; bei den Fachhochschulen sind es noch 68 Prozent und bei der höheren Berufsbildung nur noch 25 Prozent, die Vollzeit studieren. Das heisst, dass Letztere von dieser Initiative gar nicht begünstigt werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass diese Initiative die Schere massiv öffnet, die hinsichtlich der Unterstützung besteht - zwischen den Studierenden einerseits und denjenigen, die im Berufsbildungsbereich tertiäre Abschlüsse machen, andererseits.

Wir haben es von den Studentinnen und Studenten selber gehört: Sie wollen etwa 500 Millionen Franken mehr ins System hineingeben. Von diesen 500 Millionen Franken wird der mit Abstand grösste Teil in den Tertiär-A-Bereich fliessen. Es gibt eine ganz klare Aussage, die man hier aufgrund des Berufsbildungsberichtes machen kann: Das "learning on the job" wird weniger attraktiv, wenn man einen Staatszustupf erhält, und auch an den Fachhochschulen wird "learning on the job" weniger attraktiv, wenn man anstatt zu arbeiten einfach die hohle Hand machen kann. Ich bin ganz klar der Meinung, dass diese Initiative einen Fehlanreiz setzt, und zwar in dreistelliger Millionenhöhe. Man muss auch sehen - das ist lustigerweise im Argumentarium der Studentinnen und Studenten enthalten -, dass die Stipendienanteile abnehmen. Die Stipendienanteile nehmen ab, weil man sich selber zur Arbeit begibt, weil man alternative Finanzierungsquellen hat anstelle von staatlichen. Es ist ja nicht eine Schwäche des Stipendienwesens, wenn der Anteil der Stipendien abnimmt; es ist eine Stärke des Bildungswesens, wenn die Stipendien nicht zunehmen, sondern im Abnehmen begriffen sind.

Es darf an dieser Stelle auch wieder einmal gesagt werden: Angesichts der international herausragenden Topqualität, die wir den Studierenden bieten, und der eher bescheidenen Studiengebühren - wenn Sie einmal ins Ausland gehen, dann wissen Sie, wovon ich spreche - haben wir in der Schweiz in den letzten Jahren ein exzellentes Verhältnis zwischen Preis und Leistung geschaffen, das weltweit seinesgleichen sucht. Es gibt in keinem anderen Land auf der ganzen Welt eine so hohe Qualität zu einem so tiefen Preis für die Studierenden; das sei hier wieder einmal in aller Deutlichkeit gesagt. Deshalb ist diese Initiative ganz klar abzulehnen. Sie schafft nichts anderes als Fehlanreize. Sie vermischt Kompetenzen und Hoheiten von Kantonen und Bund. Nicht zuletzt torpediert sie direkt die Bestrebungen der Kantone, sich mit dem Stipendienkonkordat einer Harmonisierung zu unterziehen.

Wenn die Harmonisierung das Ziel ist, das ist die klare Aussage, dann muss man ganz klar auf das Konkordat setzen. Das Ausbildungsbeitragsgesetz kann hier logischerweise nur subsidiär wirken. Der Bund unterstützt die Harmonisierung der Kantone nämlich, indem er sagt: Liebe Kantone, wir geben euch einen Beitrag, sofern ihr euch an die Grundprinzipien des Konkordats haltet. Das ist eigentlich die Grundaussage dieser Gesetzesrevision, dieses indirekten Gegenvorschlages. Es soll auch nicht darum gehen - damit das auch gesagt ist -, dass man einfach in der Art von "copy/paste" jetzt die Artikel des Stipendienkonkordats in das Ausbildungsbeitragsgesetz hineinnimmt. Das wäre wieder ein fataler Fehler, denn es hiesse, dass der Bund und die Kantone parallele Gesetzgebungen machten, die sich dann auf der einen wie auf der anderen Seite verändern könnten. Letztlich hätten wir wieder das erreicht, was wir eben nicht wollten, nämlich dass der Bund und die Kantone wieder nach unterschiedlichen Massstäben Stipendien vergeben.

Wenn der Antrag der Minderheit des nachfolgenden Fragestellers, die Minderheit Reynard, durchkommt, dann bewirken wir exakt das, was wir nicht wollen, nämlich dass der Bund und die Kantone vielleicht in ein paar Jahren, wenn sich diese Dinge wieder ändern, nach unterschiedlichen Massstäben Stipendien vergeben. Warum wollen Sie hier zu einer Disharmonisierung des Stipendienwesens beitragen? Es kann also nicht angehen, dass man direkt Textblöcke aus dem Stipendienkonkordat hier in das Bundesgesetz hineinschreibt.

Der richtige Schritt, den wir in der Kommission diskutiert haben, ist aber die Motion 14.3006, mit der es darum geht, etwas mehr Mittel in der BFI-Botschaft einzustellen. Wenn mehr Kantone dazukommen, die sich an die Regeln des Stipendienkonkordats halten, dann sind auch mehr Kantone berechtigt, Bundesbeiträge zu erhalten. Deshalb braucht es mehr Mittel. Es ist dann unsere Aufgabe, während der Beratung der BFI-Botschaft 2017-2020 diese Mittelverteilung anzusehen und dazu beizutragen, dass mehr Kantone dem Stipendienkonkordat beitreten.

Deshalb bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, erstens die Stipendien-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, zweitens Eintreten auf die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes zu beschliessen und dort im weitesten Sinne der Version des Bundesrates zu folgen. Mit dem entsprechenden System der Querverweise auf das Konkordat kann eine absolut allgemeingültige und eben vor allem auch zukunftstaugliche Harmonisierung von bundes- und kantonsseitiger Stipendienvergabe herbeigeführt werden. Drittens bitten wir Sie auch, die Motion der WBK-NR anzunehmen. [PAGE 392]