AB 155454
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt sowohl die Initiative wie den Gegenvorschlag und die dazugehörende Kommissionsmotion.
Die Situation des heutigen Stipendiensystems in der Schweiz ist unbefriedigend. Darin ist sich eine klare Mehrheit der Kommission einig. Natürlich kann ein Bildungssystem nicht alle Ungerechtigkeiten einer Gesellschaft korrigieren. Doch die soziale Reproduktion ist im Schweizer Bildungssystem im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt, und das gilt ganz besonders für den akademischen Bereich. Das dürfte eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft nicht so sein. Gerade die Schweiz, die mehr als alle anderen - und seit dem 9. Februar noch verstärkt - auf ausreichend kompetente Fachkräfte angewiesen ist, darf es sich sowohl aus Gerechtigkeitsgründen wie aus volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht leisten, Jugendlichen den Zugang zum Studium aus finanziellen Gründen zu verwehren oder das Studium aufgrund finanziell notwendiger und zeitaufwendiger Erwerbsarbeit unnötig zu erschweren.
Problematisch sind die heute grossen Unterschiede zwischen den Kantonen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass unterschiedliche Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden, doch gelten ja die Kosten am Studienort, und da sind die Unterschiede schon deutlich geringer. Der ganze restliche Unterschied lässt sich kaum rechtfertigen, weder bei den Beiträgen an die Einzelnen noch bei den Zugangskriterien überhaupt. Es geht nicht an, dass in einem Kanton ein talentierter Jugendlicher oder eine talentierte Jugendliche aus bescheidenen Verhältnissen studieren kann und in einem anderen nicht, nur weil die beiden Kantone unterschiedliche Bemessungsgrundlagen kennen. In solchen Situationen verstösst die föderalistische Stipendiengesetzgebung gegen verfassungsmässige Grundrechte. Dies hat denn auch zur Einschätzung des Bundesrates und der klaren Mehrheit der Kommission geführt, dass Handlungsbedarf besteht. Eine Alternative zur Volksinitiative befürworten auch jene, die diese ablehnen.
Wir haben heute drei Vorlagen zu besprechen: eine Volksinitiative, als Alternative dazu einen von der Kommission ergänzten indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, der gemeinsam mit der Kommissionsmotion zur Finanzierung der Stipendienpolitik des Bundes - das ist die dritte Vorlage - ein Ganzes bildet. Die Initiative hat den Vorzug, dass sie Bundesrat und Parlament überhaupt erst dazu gebracht hat, sich mit der Frage der Chancengleichheit beim Zugang zum Studium auseinanderzusetzen.
Zwar hat die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz eine Vereinbarung verabschiedet, die seit Kurzem von vierzehn Kantonen ratifiziert ist, doch scheren nach wie vor zahlreiche Kantone aus und reduzieren damit die Wirkung der Vereinbarung erheblich. Probleme wirft auch die Tatsache auf, dass sich der Bund nicht nur im Rahmen des NFA-Prozesses aus der Finanzierung der Stipendien für die Sekundarstufe II zurückgezogen hat, sondern in den Jahren vor dem Übergang auch seine Beiträge sukzessive reduziert und damit indirekt die Unterschiede zwischen den Kantonen noch vergrössert hat.
Die Initiative gewährleistet allen Studierenden materielle Sicherheit als notwendige, wenn auch selbstverständlich nicht ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Studium, und sie löst das Problem der Unterschiede mittels eines landesweit gültigen Ansatzes. Deshalb stellt sie aus unserer Sicht einen interessanten und unterstützungswürdigen Ansatz dar. Ihre hohen Kosten sowie die Abkehr von der jetzigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen stellen ihre Mehrheitsfähigkeit allerdings infrage.
Die SP-Fraktion unterstützt deshalb auch den von der Kommissionsmehrheit verstärkten indirekten Gegenvorschlag im Sinne einer soliden und glaubwürdigen Alternative zur Initiative, sollte er denn in beiden Räten Bestand haben. Insbesondere unterstützen wir dabei die Grundidee des bundesrätlichen Gegenvorschlages, die interkantonale Vereinbarung national zur Norm zu machen, wenn auch ohne festgehaltene Mindestbeträge. Wir unterstützen auch die Ergänzung dieses Grundsatzes durch Artikel 15 im Bundesgesetz, das heisst durch eine materielle und nicht nur formelle Harmonisierung des Stipendienwesens in der Schweiz. Weiter unterstützen wir die vom Schweizerischen Gewerbeverband eingebrachten Vorschläge für eine bessere Berücksichtigung der höheren Berufsbildung, die vor allem in gewerblichen Branchen mit tiefen Einkommen den Zugang zur höheren Berufsbildung und damit auch die Fähigkeit, Lehrlinge auszubilden, gewährleisten soll.
Zudem unterstützen wir die Rückkehr zum Prinzip der Beiträge an die Kantone nach deren Aufwand, um nicht Kantone zu belohnen, die die Bundesgelder faktisch zweckentfremden, beziehungsweise um Anreize zu schaffen, die Harmonisierungsbestrebungen mitzutragen. Mit der Kommissionsmotion unterstützen wir eine Erhöhung der Bundesbeiträge auf eine Grössenordnung, die neben den heutigen vierzehn Kantonen weitere Kantone bewegen soll, sich im Interesse der Studierenden an den Bestrebungen zu beteiligen, das interkantonale Recht zu harmonisieren.
Ich rufe Sie deshalb auf, alle drei Vorlagen zu unterstützen: die Initiative, den ergänzten indirekten Gegenvorschlag und die Kommissionsmotion.