Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-03-18
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich habe lange auf diese Stipendien-Initiative gewartet, weil ich selbst verschiedene Berufe erlernt und erst ziemlich spät ein Universitätsstudium absolviert habe. Dementsprechend konnte ich auch erst mit über dreissig Jahren Kinder haben und eine Familie gründen. Das ist die Konsequenz schlechter Stipendienfinanzierung in der Schweiz. Ich vermisse in der Botschaft - ich habe es nicht gefunden und wäre froh, wenn der Herr Bundesrat dazu noch Ausführungen machen könnte - Aussagen zum [PAGE 402] internationalen Vergleich. Im internationalen Vergleich sind wir bei den Gesamtsummen, die wir finanzieren, tief drin.
Nachdem ich heute Morgen von der bürgerlichen Seite das Loblied auf den Föderalismus gehört habe, muss ich, wenn ich zu den Kriterien komme, sagen: Wenn sich die jungen Menschen heute informieren, sehen sie bei allen europäischen Ländern die klaren Kriterien, die dort erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Stipendien zu haben; bei der Kolonne der Schweiz steht dann einfach "von Kanton zu Kanton unterschiedlich". Es wurde verschiedentlich schon von den Unterstützerinnen und Unterstützern der Stipendien-Initiative gesagt: Jemand, der im Kanton Bern aufgewachsen ist, macht beispielsweise in Genf die Dolmetscherschule und studiert dann an der Universität St. Gallen - das war jetzt ein Teil meiner Biografie -; die Bildungsgänge sind an gewissen Orten konzentriert, das ist ja auch gut so und wird so bleiben. Also müssen unsere jungen Menschen über die gleichen Kriterien verfügen können, den gleichen Rechtsanspruch geltend machen können.
Unsere Bundesverfassung hat nicht nur einen Bildungsauftrag und einen Artikel zu Ausbildungsbeiträgen, sondern unsere Bundesverfassung hat auch den Artikel 8 mit dem Titel "Rechtsgleichheit", wonach niemand infolge Herkunft diskriminiert werden darf - ich weiss, wovon ich spreche, das kann ich Ihnen sagen -, wonach Rechtsgleichheit für alle besteht. Diese Rechtsgleichheit können der Föderalismus und auch das Konkordat nicht schaffen. Die Rechtsgleichheit ist zentral. Die Stipendien-Initiative geht einen massvollen, ich würde eher sagen, bescheidenen Schritt vorwärts in diese Richtung.
Die Bundesverfassung hat aber noch ein anderes Prinzip: die Menschenwürde, Artikel 7. Wenn heute junge Menschen aus den Innerschweizer Kantonen - wir haben es heute Morgen gehört, z. B. aus Schwyz, Zug, Luzern - nicht die gleichen Chancen haben wie andere aus Kantonen, die heute mindestens dem Konkordat beigetreten sind, dann frage ich Sie: Ja, wo ist denn die Menschenwürde, der Wert dieser jungen Leute?
Die Stipendien-Initiative ist dringend nötig, um einen Schritt in Richtung Rechtsgleichheit zu tun. Auch der Gegenentwurf bietet Chancen zum Aufholen, vorausgesetzt, er wird noch in entscheidenden Punkten verbessert. Ich unterstütze deshalb den Antrag der Minderheit Quadranti, wonach sich der Beitrag des Bundes mindestens nach der Hälfte aller effektiven Beiträge der Kantone an die Stipendienkosten bemessen soll. Das ist ein Anreiz für die Kantone, die Hürden für die Stipendienberechtigung zu senken und die Kriterien zu harmonisieren. Ich unterstütze ausdrücklich den Antrag der Minderheit Quadranti und bitte Sie, dasselbe zu tun.
Empfehlen Sie die Stipendien-Initiative zur Annahme und unterstützen Sie zumindest die Minderheitsanträge, damit wir einen einigermassen seriösen Gegenvorschlag erhalten.