Munz Martina · Nationalrat · 2014-03-18
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Die Schweizerische Eidgenossenschaft "sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern"; das ist ein Zitat aus [PAGE 403] der Bundesverfassung, aus Artikel 2 Absatz 3. Es ist aber eine Tatsache: Der Wohnort der Eltern bestimmt die Stipendienhöhe. Das ist mit Chancengleichheit wohl kaum gemeint. In der Schweiz gibt es 26 verschiedene Stipendienwesen, die sich punkto Grosszügigkeit stark unterscheiden. Der Kanton Schaffhausen gab im Jahr 2011 für Stipendien 19 Franken pro Kopf der Bevölkerung aus; der schweizerische Durchschnitt lag bei 38 Franken, also genau beim doppelten Betrag. Der Kanton Jura, der sonst eher nicht mit der grossen Kelle anrichten kann, gab für Stipendien sogar 85 Franken pro Kopf aus - mehr als das Vierfache des Kantons Schaffhausen. Auch beim Anteil der Stipendienbezügerinnen und -bezüger an der Wohnbevölkerung war mein Kanton fast das Schlusslicht. Graubünden unterstützt fast dreimal so viele Studierende.
Erstaunlicherweise sind es gerade die reichsten Kantone, die Kantone, die wie Zug und Zürich im Finanzausgleich zu den Geberkantonen gehören, welche die Liste der "Stipendienklemmer" anführen. Das ist beschämend. Hingegen lassen sich die Kantone Wallis, Jura und Graubünden die Gerechtigkeit bei der Bildung etwas kosten und zeigen sich bezüglich Stipendien grosszügiger. Eine gute Ausbildung muss allen talentierten jungen Menschen offenstehen, unabhängig vom Portemonnaie und vom Wohnort ihrer Eltern. Die Stipendien-Initiative schafft endlich Chancengleichheit bei der tertiären Bildung.
Der Bundesrat anerkennt zwar die Notwendigkeit einer Harmonisierung des Stipendienwesens, trotzdem will er die politische und finanzielle Verantwortung dafür nicht übernehmen. Er hat die Bundesbeiträge in den letzten Jahren massiv zurückgefahren. Die Mehrbelastung tragen die Kantone; die einen wollen, die anderen können diese Zusatzbelastung nicht übernehmen. Störend ist, dass der Bund seine Beiträge nicht aufgrund der Leistung der Kantone an die Studierenden ausschüttet, sondern in Abhängigkeit von der Grösse der Wohnbevölkerung. So werden Kantone wie Glarus, Zug und auch Schaffhausen, die tiefe Stipendien ausschütten, sogar noch belohnt.
Warum ist der Gegenvorschlag nicht gut genug? Mit dem Gegenvorschlag würde zwar die Ausschüttung der Beiträge an die Harmonisierungsbestimmungen des Stipendienkonkordats geknüpft, aber das tiefe Niveau der Bundesbeiträge stellt keinen Anreiz dar, sich dem Stipendienkonkordat unterzuordnen. Damit bleibt die Harmonisierung der Stipendien weiterhin Wunschdenken. Gerade die Kantone, die mit Stipendien geizen, werden dem Konkordat nicht beitreten - jetzt sowieso nicht, wo landauf, landab Sparpakete geschnürt werden.
Die Stipendien-Initiative schafft Chancengleichheit und nimmt den Bund in die Pflicht. Stimmen Sie der Initiative zu, stärken Sie damit den Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz!