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preparatory:AB 155492

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Beim Block 2 geht es um die Aktien, insbesondere um die Inhaberaktien. Das geltende Recht kennt Namenaktien und Inhaberaktien. Bei den Namenaktien müssen die Inhaber im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen sein. Zu den Vorteilen dieser Aktienart gehört es, dass die Gesellschaft die Aktionäre kennt. Das ist gerade im Zusammenhang mit Geldwäscherei wichtig. Im Unterschied dazu zeichnet sich die Inhaberaktie dadurch aus, dass die Aktionäre auch gegenüber der AG, der Gesellschaft, anonym bleiben. Deshalb ist diese Aktienart in den Blick der Gafi und des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, das sogenannte Global Forum, gekommen. Beide Gremien kamen zum Ergebnis, dass bei den Gesellschaften mit Inhaberaktien für die Schweiz Revisionsbedarf besteht, wobei sie Korrekturen empfehlen.

Es liegt folglich im Interesse des Finanzplatzes Schweiz, die wesentlichen Punkte der revidierten Empfehlungen umzusetzen. Dem trägt der Entwurf des Bundesrates bei den Aktienarten insofern Rechnung, als in Zukunft alle Eigentümerinnen und Eigentümer auch von Inhaberaktien festgestellt werden könnten. Der Bundesrat will die international geächtete Inhaberaktie aber nicht abschaffen, sondern verlangt wie auch die Kommissionsmehrheit nur, dass sich die Eigentümer bei der Gesellschaft melden oder die Titel bei einem Finanzinstitut oder einer Verwahrungsstelle deponieren, damit die Behörden die Identität des Eigentümers feststellen können. Die Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Personen werden darüber hinaus konkretisiert. Die Inhaberaktie soll es aber weiterhin geben.

Dagegen wollen die Anträge der Minderheiten Schwaab und Leutenegger Oberholzer die Inhaberaktie ganz abschaffen und insgesamt mehr Transparenz bei Aktienhaltern und wirtschaftlich Berechtigten herstellen. Die Fraktion der Grünen unterstützt die Minderheitsanträge von Kollege Schwaab und Kollegin Leutenegger Oberholzer.

Ursprünglich hat ja auch der Bundesrat bei der Revision des Aktienrechts für die Abschaffung der Inhaberaktie votiert. Leider hat er nach der Vernehmlassung davon wieder Abstand genommen. Im Grund geht es um die Herstellung von Transparenz; das ist auch das Anliegen der internationalen Gremien gegen Geldwäscherei. Es braucht Klarheit über die Eigentümerinnen und Eigentümer, und es muss gewährleistet sein, dass sich die wirtschaftlich Berechtigten einfach identifizieren lassen. In unseren Augen sichert das die Regulierung der Namensaktie. Bei Inhaberaktien gelten dagegen weiterhin Vorrangbestimmungen. Solche geniessen zum Beispiel Aktienpakete bis 25 Prozent und Aktiengesellschaften, die mit weniger als 250 000 Franken Aktienkapital dotiert sind. Wir sind gespannt, wie diese Ausnahmen auf internationaler Ebene ankommen. Wir lehnen sie jedenfalls ab.

Die Fraktion der Grünen unterstützt dagegen die Minderheit Leutenegger Oberholzer, die beim Strafgesetzbuch die Sanktionen gemäss Bundesrat einführen will.

Daneben gibt es in Block 2 noch eine Gruppe von Minderheitsanträgen. Die Kollegen Schwander und Nidegger wollen beim geltenden Recht bleiben und die Transparenz eingeschränkt halten. Sie sind quasi gegen alles, was Bundesrat und Kommissionsmehrheit vorschlagen. Sie opponieren der Linie des Bundesrates, der Kommissionsmehrheit, und gegen mehr Transparenz sind sie sowieso. Zu bedenken ist: Die Änderungen im Aktienrecht erfolgen nicht völlig freiwillig. Was als Empfehlung der internationalen Organisationen daherkommt, wird doch, sagen wir es einmal so, sehr heftig empfohlen.

Wenn sich die Schweiz weigern möchte, den Empfehlungen nachzukommen, würden wieder irgendwelche Listen mit unwägbaren Risiken und Folgen für den Finanzplatz drohen. Es ist daher richtig, Änderungen vorzunehmen; sie sind nötig. Im Gegenzug ist es richtig und nötig, alle Anträge der Minderheiten Schwander und Nidegger abzulehnen. Das ist die Empfehlung der Fraktion der Grünen.