Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-18
Wortprotokoll
Der Finanzplatz Schweiz ist von der Geldwäscherei weiterhin betroffen - entgegen der Meinung, die offensichtlich in gewissen Kreisen herrscht. Er wird auch regelmässig von Kriminellen zum Zwecke der Geldwäscherei missbraucht. Solange wir in der Schweiz einen bedeutenden Finanzplatz haben - ich hoffe, dass es noch lange so bleiben wird -, so lange wird er auch von Wirtschaftskriminalität nicht verschont bleiben. Zudem macht die international koordinierte Geldwäscherei - das wurde heute betont - nicht an der Grenze halt. Das zeigt die in den letzten Jahren tendenziell steigende Zahl der Meldungen und der wegen Verdachts auf Wirtschaftskriminalität und Geldwäscherei blockierten Summen. Das zeigen auch die laufenden Verfahren bei den Strafverfolgungsbehörden sowie die Verurteilungen wegen Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität in der Schweiz. Im Jahre 2012 gab es 213 strafrechtliche Verurteilungen - nicht nur Verfahren, sondern Verurteilungen - wegen Geldwäscherei.
Die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist eine permanente Aufgabe des Staates. Ich denke, das ist unbestritten. Wir sehen natürlich auch, dass sich in den letzten Jahren die Methoden der Einspeisung von illegalen Geldern in den legalen Kreislauf geändert haben. Auch da ist man bei der Weiterentwicklung kreativ; das Phänomen ist aber gleich geblieben. So ist beispielsweise der Einsatz von Briefkastenfirmen zu Geldwäschereizwecken - das zeigt sich anhand der aktuellen Strafuntersuchungen in der Schweiz - zu einer banalen Technik verkommen; das kennt man. Demgegenüber zeigt sich in den letzten Jahren gemäss Angaben der Bundesanwaltschaft eine Zunahme von Fällen von Geldwäscherei bei Gesellschaften mit operationellen Aktivitäten, namentlich in Korruptionsfällen. In der Tat arbeiten diese Gesellschaften in einem Umfeld, das weniger Aufmerksamkeit erzeugt, auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Aktivitäten solcher Gesellschaften bestehen oft aus einem Teil rechtmässiger Tätigkeiten und einem Teil unrechtmässiger Tätigkeiten. Es ist dann natürlich sehr schwierig zu erkennen, was worauf zurückzuführen ist. Man kann von einer echten Verschiebung der Geldwäschereitätigkeit zu solchen Gesellschaften sprechen, wenn man die Entwicklung in den letzten Monaten anschaut. Davon sind sowohl ausländische als auch schweizerische Firmen betroffen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen solche Aktivitäten aufdecken und verfolgen können.
Unsere Wirtschaft läuft Gefahr, von der organisierten Kriminalität infiltriert zu werden, wenn wir nichts dagegen tun. Es ist unsere Verantwortung, hier etwas zu tun. Wenn wir aber so weit gehen - ich sage dann nichts mehr zu den Anträgen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen -, wie es eine überwiegende Mehrheit der Kommission beantragt, dass wir die grosse Mehrheit der Gesellschaften von den Transparenzmassnahmen im Bereich der Inhaberaktien ausnehmen, dann werden wir diese Anforderungen nicht erfüllen. Die Mehrheit möchte ja, dass wir nur noch 20 Prozent der Aktiengesellschaften und 10 Prozent der GmbH den Transparenzvorschriften unterstellen. Stellen Sie sich das einmal vor, und sagen Sie dann gleichzeitig: Wir sind für Transparenz! Aber wir werden dann in der Detailberatung am entsprechenden Ort noch die entsprechende Auseinandersetzung führen.
Missbräuche, wie sie heute vorkommen, wie sie strafrechtlich relevant sind und wie sie aufgezeigt werden, enthalten für uns ein grosses Reputationsrisiko. Sie verursachen natürlich auch Kosten für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz sowie für den Staat. Die Geldwäscherei ist ein Phänomen, das grenzüberschreitend ist. Sie kann nicht nur auf nationaler Ebene bekämpft werden, sondern wir müssen auch hier zusammenarbeiten. Da ist es auch wichtig, dass wir die Gafi-Standards - ich spreche jetzt von den Standards, wir wollen alle keinen Swiss Finish - erfüllen, die von Spezialisten in der ganzen Welt erarbeitet wurden. Bei der Gafi ist ja auch die Schweiz seit vielen Jahren dabei.
Die wirksame Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsektors zu kriminellen Zwecken ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Finanzplatz; da sind wir uns sicher auch einig. Wir haben - es wurde gesagt - in den letzten Jahren viel gemacht im Bereich Geldwäschereibekämpfung. Aber wir haben auch noch verschiedene Lücken, die andere Länder nicht haben. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind nicht die Klassenbesten. Das wollen wir auch nicht sein. Aber wir müssen anerkennen, dass wir das seit längerer Zeit nicht mehr sind. Wir möchten hier gewisse Lücken, die eminent sind, schliessen.
Die Vorlage des Bundesrates besteht aus mehreren Teilen - sie wurden heute angesprochen -: die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, ein wichtiger Teil; die Transparenz von Gesellschaften mit Inhaberaktien; die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen; die Frage der Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei; die politisch exponierten Personen, auch hier werden wir eine Diskussion führen; die Frage der Barzahlung, das heisst die Frage, wie weit diese möglich sein soll; schliesslich die Massnahmen zur Steigerung der Effektivität des Meldesystems, das ist auch ein Bereich, bei dem wir seit einigen Jahren im Fokus der Kritik stehen und eine Verbesserung erzielen könnten.
Ich sage es noch einmal: Wir wollen keinen Swiss Finish. Wir haben Ihnen eine Vorlage ausgearbeitet, die angemessen und pragmatisch ist und auch äquivalent mit der Regulierung der EU. Dies ist von Bedeutung, weil die Anerkennung der Äquivalenz der Geldwäschereibestimmungen eine Grundvoraussetzung ist für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Finanzmarktgesetzgebung schlechthin und damit auch eine Grundvoraussetzung für einen ungehinderten Zugang zum europäischen Markt.
Der Ständerat hat die Vorlage mit nur wenigen, für uns akzeptablen Änderungen gutgeheissen. Ihre RK hat sie in zentralen Punkten abgeschwächt und zum Teil auch der Substanz beraubt - ich werde darauf zurückkommen -, insbesondere bei der Verbesserung der Verdachtsanalyse durch die Meldestelle für Geldwäscherei und bei den Fragen der Barzahlung. Darüber werden wir noch einmal intensiv diskutieren müssen. Wenn Sie in allen Punkten im Sinne der Mehrheit entscheiden, können wir die Gafi-Empfehlungen [PAGE 1169] wiederum nicht in allen Teilen erfüllen. Das heisst, dass die Gafi und das Global Forum der OECD unser Dispositiv mit diesen Grundlagen als ungenügend beurteilen würden und wir wieder mit einem erhöhten Druck auf den Schweizer Finanzplatz rechnen müssten. Das wäre rufschädigend, das würde unserer Wirtschaft schaden. Das möchten wir nicht. Ich kann Ihnen sagen: Wenn wir all das so verabschieden würden, wie die Mehrheit es möchte, wäre uns ein Platz auf der schwarzen Liste wieder sicher. Herr Nationalrat Rutz hat gesagt, dann wäre das halt so und man könnte dann weiterschauen. Aber was wir jetzt in unserem Land dringend wieder brauchen, sind Rechtssicherheit, Berechenbarkeit, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit.
Herr Nationalrat Rutz hat den Ausdruck "Abbruchpolitik" gebraucht. Ich frage mich, wer in diesem Land Abbruchpolitik macht. Wer verunglimpft unsere Institutionen und unseren Rechtsstaat in einer Art und Weise, die es zunehmend schwierig macht, unsere wesentlichen Werte zu verteidigen? Schauen Sie, ob es uns passt oder nicht, es gibt globale Standards, es gibt eine globale Entwicklung. Wir können uns damit arrangieren, oder wir können uns dagegenstellen. Dagegenstellen ist mit Sicherheit keine Lösung. Auch keine Lösung ist, ausser für den Wahlkampf, die dauernde Empörungsbewirtschaftung. Das hört man gerade in Zusammenhang mit den internationalen Themen immer wieder.
Wir haben Herausforderungen zu bewältigen; wir können sie auch bewältigen. Aber wir dürfen doch nicht so tun, als gäbe es diese Herausforderungen nicht! Und wir dürfen doch nicht einfach den Kopf in den Sand stecken oder so tun, wie wenn wir vor hundert Jahren leben würden: Es sind Realitäten! Es sind Realitäten, die wir zu akzeptieren haben. Wir haben unsere Verantwortung zu übernehmen und darüber zu sprechen, was ist, und nicht darüber, was einmal war und was wir gerne hätten. Dafür sind wir auch unseren Bürgern in der Schweiz gegenüber verantwortlich.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten - auch im Wissen darum, dass wir uns mit der Realität auseinanderzusetzen haben -, und nicht das Nichteintreten oder die Rückweisung zu unterstützen und sich damit der Realität zu verweigern.