Maier Thomas · Nationalrat · 2014-06-18
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Geniessen Sie es auch, ständig auf internationalen Druck hin neue oder verschärfte Gesetze beschliessen zu können respektive zu müssen? Leider hilft uns Zynismus hier nicht weiter, und wir sind wohl oder übel gezwungen, uns lösungsorientiert und sachlich den neuen Herausforderungen zu stellen. Uns Grünliberalen geht es dabei mit der Gafi-Vorlage ähnlich wie beispielsweise mit den ständigen Anpassungen im Steueramtshilfegesetz. Wir hoffen, dass wir hier nicht in den gleichen Anpassungszyklus geraten, sondern dass die neuen Vorgaben bezüglich Geldwäscherei etwas länger Bestand haben werden.
In diesem Sinn verstehen wir Grünliberalen, dass es die Haltung gibt, die Vorlage noch einmal zurückzuweisen - vor allem im Hinblick darauf, was denn nun wirklich eine Muss- und was eine Kann-Bestimmung ist. Nur ist dies wohl auch für den Bundesrat und für die Verwaltung nicht immer klar und einfach erkennbar. Es geht ihnen wie uns auch: Wir, die Schweiz, sitzen im Schulzimmer in der Prüfung, und der Lehrer, die Gafi, steht vorne mit einem Grinsen, da er die genauen Kriterien für die Beurteilung der Prüfung erst nachträglich festlegen wird, damit wir ja keine zu gute Note erhalten.
Fakt ist aber auch, dass wir in der Schweiz schon heute ein griffiges und auch in der Umsetzung äusserst effektives Geldwäschereigesetz haben. Wir können zu Recht stolz darauf sein. Diese Spitzenposition müssen wir auch im Sinne eines sauberen Finanzplatzes unbedingt halten. Wie wir von Gabi Huber gehört haben, geht es hier ja nicht um kleine Delikte, sondern um schwere Straftaten. Aus dieser Optik heraus macht unserer Meinung nach eine Rückweisung keinen Sinn. Es geht schneller, wenn wir versuchen, die Vorlage auf die zentralen Elemente zu fokussieren. 2015 stehen die nächsten "Prüfungen" an, und da sollten wir etwas vorweisen können. Wir sollten mit aller Kraft verhindern, dass unser Name unerwünschterweise auf irgendwelchen Listen landet. Im Worst Case müssen wir dann halt noch einmal nachbessern. Ziemlich sicher werden wir mit dem Festhalten an Inhaberaktien in den Fokus geraten. Dieses Festhalten ist aber für unsere KMU derart zentral, dass wir dies nicht anders tun können.
Diese Vorlage macht aus unserer Sicht für alle Beteiligten durchaus Sinn. Die betroffenen Branchen unterstützen entsprechend die gewünschten Anpassungen, auch wenn sie teilweise Mehraufwand und Mehrkosten verursachen. Diese Unterstützung auch der Akteure des Finanzplatzes ist für uns ein wichtiger Grund, überhaupt auf die Vorlage einzutreten. Administrativ ist allerdings an einigen Orten noch zu viel Aufwand ohne konkreten Nutzen enthalten.
Es macht aber aus unserer Sicht durchaus Sinn, den Begriff der politisch exponierten Personen (PEP) auf inländische PEP und PEP bei zwischenstaatlichen Organisationen auszudehnen und die diesbezüglichen Regelungen korrekterweise direkt im Geldwäschereigesetz zu verankern. Auch die Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortaten [PAGE 1167] zur Geldwäscherei als zentrales Element unterstützen wir. Fakt ist aber auch, dass wir darauf achten müssen, vor allem für die KMU die Regeln nicht unnötig extrem zu komplizieren und administrative Leerläufe zu schaffen. Darum sind wir froh, dass die Kommission für Rechtsfragen gewisse De-minimis-Regeln eingebaut hat.
Ich komme zum Fazit, das sich meiner Meinung nach einfach zusammenfassen lässt: Wir wollen mit dieser Vorlage so viel wie nötig und so wenig wie möglich legiferieren.
In diesem Sinne treten wir auf die Vorlage ein und unterstützen in der Detailberatung eine schlanke, liberale Linie in der Ausgestaltung.