Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-06-18
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir reden hier über Standards, die vor zwanzig Jahren zur Bekämpfung von Drogenhandel, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung eingeführt worden sind. Diese Richtlinien der Groupe d'action financière sind Empfehlungen an die Länder. Es liegt in der Natur der Sache, dass jedes Land diese Richtlinien etwas anders interpretiert und andere Schwerpunkte setzt. Das ist auch verständlich, weil dieselben Grundsätze in verschiedenen Rechtssystemen umgesetzt werden müssen.
Zu meinen, es gebe eine einzige richtige Lösung, ist falsch. Und zu meinen, wenn man hier möglichst viel mache, habe man dann überall freien Marktzutritt, ist naiv. Schauen Sie die Realität an, meine Damen und Herren. Lesen Sie einmal diese Berichte! Kein einziges Land auf dieser Welt erfüllt die Richtlinien vollumfänglich. Gewisse Länder erfüllen sie kaum, gewisse Länder erfüllen sie teilweise, gewisse Länder geben sich Mühe, sie gut zu erfüllen. Es gibt genau ein Land auf der Welt, das sofort eine Arbeitsgruppe einsetzt, wenn nur schon das Gerücht kursiert, die Richtlinien könnten revidiert werden: Das ist unser Land. Das führt zu dieser Gesetzesflut, die wir im Moment erleben, vor allem in Bezug auf den Finanzplatz. Bei der Lex USA konnten wir noch rechtzeitig den Riegel schieben. Beim Finanzdienstleistungsgesetz gibt es schon massive Opposition, obschon noch nicht einmal die Vernehmlassung eröffnet worden ist. Beim Finanzinfrastrukturgesetz haben wir die Vernehmlassung gerade hinter uns. Ein Finanzinstitutsgesetz ist geplant. Überall geht es um dasselbe: höhere Auflagen, strengere Anforderungen für die Finanzdienstleister und mehr Einflussmöglichkeiten für die Behörden. Gleichzeitig kommt der Bundesrat mit dem automatischen Informationsaustausch. Sie schaffen also strengere Anforderungen für die Finanzdienstleister und wollen gleichzeitig Automatismen einführen. Da stellt sich mit Fug und Recht die Frage: Weiss hier die linke Hand überhaupt, was die rechte tut? [PAGE 1162]
Dieser nervöse Aktivismus ist gefährlich. Ebenso unsinnig ist es - das haben wir auch in der Kommission gesagt -, dass diese Vorlage unbedingt in der Sommersession in diesem Rat behandelt werden soll. Man hätte sich besser etwas mehr Zeit genommen. Es gibt in Bezug auf den Finanzplatz viele Unzufriedene. Aber es gibt vor allem auch viele Verunsicherte. Das müssen wir ernst nehmen. Wir müssen als Gesetzgeber dort Regeln treffen, wo es nötig ist, und wir müssen dort keine Regeln treffen, wo es nicht nötig ist. Rechtssicherheit ist ein ganz entscheidender Standortfaktor.
Wir absolvieren hier kein juristisches Fachseminar. Schauen Sie die Realität an: Es geht um eine Konkurrenz der Finanzplätze. Es geht um das Durchsetzen wirtschaftlicher Interessen. Es geht auch um die Wahrnehmung fiskalischer Interessen, um die Staatskassen zu füllen - nicht für uns, aber für sehr viele andere Länder. Diese sind deshalb auch daran interessiert, einen "gläsernen Bürger" zu schaffen und möglichst alle Finanztransaktionen lückenlos nachverfolgen zu können - eine ganz gefährliche Entwicklung! Jeder Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, jeder Bürger ist ein potenzieller Geldwäscher, jeder Bürger könnte an Terrorismusfinanzierung beteiligt sein. Ist das ein realistischer Ansatzpunkt für unser Land? Ist es einer freien Demokratie würdig, die Bürger so unter Verdacht zu stellen? Wir meinen nein. Das sind Tendenzen, die totalitären Systemen eigen sind, das gehört nicht in unser Land.
Zu all jenen, die immer vom Rechtsstaat und von den Verfassungswerten der Schweiz reden - Sie sprechen zu Recht davon, dass wir diesen Sorge tragen müssen -, sage ich: Lesen Sie, was in diesen Empfehlungen steht. "Les pays devraient s'assurer que les lois sur le secret professionnel des institutions financières n'entravent pas la mise en oeuvre des recommandations du Gafi." Das ist diametral gegen Artikel 13 der Bundesverfassung gerichtet, gegen den Schutz der Privatsphäre, gegen das Bankkundengeheimnis.
Mit der Übernahme dieser Richtlinien stellen Sie zentrale Rechtsnormen infrage, ohne dass Sie das Kind beim Namen nennen. Das stört uns. Wir müssen über die Sache reden. Sie können für die Abschaffung der Inhaberaktie sein; dann müssen Sie aber auch sagen, dass die "société anonyme" im Obligationenrecht umbenannt werden muss, weil das etwas ist, was man mit den Gafi-Richtlinien nicht will. Wenn Sie das Bankkundengeheimnis vollends aufheben wollen, müssen Sie das sagen und nicht immer von diesen Gafi-Richtlinien reden und sagen, wir könnten nicht anders.
Nun gibt es Fraktionen, die sagen: "Uns gefällt diese Vorlage zwar auch nicht, aber nicht einzutreten ist nicht möglich, man kann sich den Hausaufgaben nicht einfach entziehen." Das ist eine gefährliche Argumentation. Jetzt müssen wir Verantwortung übernehmen. Zu sagen, wir möchten zwar nicht, aber wir müssten halt, ist der billigste Ausweg. Es ist ein billiger Ausweg zu sagen, wir würden schon gerne liberale Lösungen treffen, aber heute könnten wir halt leider nicht liberal sein. Jetzt müssen wir Verantwortung übernehmen. Es geht um Rechtssicherheit, um Arbeitsplätze, um den Finanzplatz Schweiz. Jetzt ist wirklich "gnueg Heu dune". Wir müssen mit dieser Abbruchpolitik aufhören.
Unsere Forderung: Nichteintreten, eine Denkpause, und dann vernünftige Lösungen treffen.