Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-18
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Schelbert, man kann die Situation der UBS 2008 oder 2010 schon nicht ganz mit der heutigen Situation vergleichen, weil wir das Steueramtshilfegesetz noch nicht hatten. Wir haben ja gerade, um alle Banken oder anderen Institute erfassen zu können, dieses Steueramtshilfegesetz mit der Möglichkeit der Kostenüberbindung geschaffen.
Zur Frage, was mit den Schweizer Banken geschieht, die in einem US-Programm sind: Diese "Programmbanken" brauchen eine Bewilligung des Staates, damit sie überhaupt tätig werden können. Das ist die Anlage, die wir heute haben. Wenn in diesem Zusammenhang besondere Aufwendungen des Staates entstehen - die Bewilligung ist nicht kostenlos, wir haben ja schon lesen können, dass sie viel zu teuer sei; ja, wir verlangen einiges für eine solche Bewilligung -, wenn also zusätzliche Kosten entstehen, die nicht einen gewöhnlichen Umfang aufweisen, dann können wir diese Kosten auch verrechnen, und das machen wir auch. Insofern können wir das, was jetzt durch diese Banken an Zusatzaufwand bei uns anfällt, erheben.
Aber Ihre Frage war ja - dazu führen wir jetzt auch diese Diskussion -, wie wir all die Aufwendungen überbinden können, die wir in den letzten Jahren hatten. Sie sagen zu Recht, dass sie in keinem Bereich so intensiv waren. Der Staat hat sich in keinem Bereich so stark engagiert, und er hat für keinen Bereich so viele Stunden aufgewendet wie für den ganzen Finanzplatz. Da sage ich Ihnen: Diese Aufwendungen kann man nicht nach einem vernünftigen Schlüssel berechnen. Darum ist es wichtig, dass wir jetzt einfach die Kosten, die anfallen, korrekt verrechnen - soweit das möglich ist.