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Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Kollege Schwander hat vorhin ausgeführt, dass wir eigentlich im Strafgesetzbuch betreffend Verbot der Geldwäscherei bereits legiferiert haben und dass das genüge. Ich glaube hingegen, hier ist eine Lücke vorhanden, die die Gafi jetzt schliessen will. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Wo kein Anzeiger oder Melder ist, ist auch keiner, der eine Anzeige aufnimmt, der einem Verdacht nachgeht. Darum ist der Ansatz vermutlich richtig, dass man eine bestimmte Personengruppe auswählt und sagt, dort bestehe erfahrungsgemäss ein grösseres Risiko, dass diese sich im Bereich der Geldwäscherei betätige. [PAGE 1207] Darum soll dort ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden. Das ist der Grundsatz. Es ist richtig, dass wir nicht alle einem Generalverdacht ausliefern und dass wir auch die Finanzintermediäre nicht zwingen, jeden einzelnen so genau anzuschauen wie die politisch exponierten Personen.

So weit, so gut. Aber es geht wirklich nicht, dass man nun hingeht und bezüglich der politisch exponierten Personen - also der Personen, die sich irgendwie im Dunstkreis solcher Macht- und Geldspiele bewegen könnten - sagt, dass sie Geld waschen könnten und dass wir uns selber gleichzeitig davon ausnehmen würden. Vor allen Dingen stört mich daran, dass dieser Vorschlag ausgerechnet aus den Kreisen kommt, die dem Parlament immer wieder vorwerfen, es würde eine Classe politique schaffen, es würde sich Vorteile herausnehmen, die den normalen Bürgern nicht zustehen. Ich muss Sie daher auffordern, hier keine Classe politique zu schaffen, das ist nicht glaubwürdig. Mich persönlich stört es auch, dass ich nachher wahrscheinlich zu den Personen gehöre, deren Kontoaktivitäten etwas genauer angeschaut werden. Aber wenn man nichts zu verbergen hat, wird man hier auch kein Problem haben. Wir werden den Weg mit den Banken in diesem Zusammenhang finden.

Die Grünliberalen werden deshalb bei Artikel 2a Buchstabe b der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) folgen. Wir werden ausdrücklich ablehnen, uns selber auszunehmen. Ich hoffe, Sie werden das auch tun.

Bei den übrigen Bestimmungen zu den PEP werden wir der Mehrheit folgen. Wir werden der Mehrheit auch insofern folgen, als wir eine zeitliche Begrenzung für die inländischen PEP vorschlagen. Auf der einen Seite mögen 18 Monate vielleicht etwas willkürlich erscheinen, aber auf der anderen Seite gilt: Ohne Grenze würden ein Funktionär, ein Politiker, ein Mitglied einer grossen Organisation, ein CEO usw. quasi ein Leben lang als PEP nach diesem Gesetz geführt. Ich glaube, das ist nicht im Sinn und Geist der Gafi.

Bei der Frage der Personen aus den Sportverbänden werden wir den Einzelantrag Büchel Roland unterstützen, weil wir glauben, dass wir in der Kommission dazu tatsächlich eine ein bisschen zu weit gefasste Formulierung gewählt haben.

Ich bitte Sie, bei Artikel 2a Buchstabe b der Minderheit zu folgen, ansonsten der Mehrheit zuzustimmen und den Einzelantrag Büchel Roland anzunehmen.