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preparatory:AB 155591

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Nach den vorhergehenden Abstimmungen mache ich mir gar keine Illusionen mehr, dass es etwas bewirkt, wenn ich Ihnen sage, was uns die Gafi in den neuen Empfehlungen in Bezug auf die gesetzliche Regulierung nahelegt. Ich möchte es einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins erwähnen.

Im Umgang mit sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) haben die Finanzintermediäre eine spezielle Sorgfaltspflicht zu beachten. Wir kennen diese PEP-Regelung eigentlich schon lange, nur war sie nicht auf gesetzlicher Ebene, sondern bloss auf Verordnungsstufe verankert, nämlich in Geldwäschereiverordnungen der Finma. Neu wird die Legaldefinition im Geldwäschereigesetz verankert. Damit haben wir erstmals einen gesetzlich definierten PEP-Begriff.

Nun komme ich zum Materiellen: Wer ist eine PEP? In Bezug auf die ausländischen PEP steht im Gesetz, was bislang Praxis war. Es entspricht auch der Uno-Konvention gegen die Korruption. Neu erfasst die durch Definitionen ergänzte Gafi-Empfehlung 12 - sofern es Sie von der Rechten auch interessiert - nicht nur ausländische PEP, sondern auch "domestic PEP". Das heisst, dass in der Schweiz in Bezug auf die erhöhten Sorgfaltspflichten auch inländische PEP dem Gesetz zu unterstellen sind.

Ich empfehle Ihnen mit meiner Minderheit I, die "domestic PEP" integral ins Gesetz aufzunehmen und für die Mitglieder der Bundesversammlung keine Ausnahme zu machen. Insbesondere an die Adresse der SVP möchte ich sagen: Wie wollen Sie erklären, dass es in der Schweiz PEP gibt, Sie selber aber, die Sie in diesem Saal sind, nicht dazugehören? Damit geben Sie sich einen Persilschein, indem Sie sich explizit aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausnehmen, ausgerechnet Sie - ich spreche auch zur FDP-Liberalen, vor allem aber zur SVP-Fraktion -, die Sie immer anprangern, was für eine Privilegienwirtschaft in diesem Land in Bezug auf das Parlament herrsche! Diese Ausnahme können Sie ja nicht im Ernst ins Gesetz nehmen.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und die Mitglieder der Bundesversammlung integral diesem Gesetz zu unterstellen.

Was heisst jetzt das, wenn wir selbst auch PEP sind? Das heisst einfach, dass es eine erhöhte Sorgfaltspflicht gibt, wenn man z. B. Konti eröffnet. Das haben dann die Finanzintermediäre einmal im Jahr zu prüfen. Es ist klar, auch Sie müssen sich dann dieser Prüfung unterziehen - das scheint mir selbstverständlich. Also, ich bitte Sie, folgen Sie meiner Minderheit I, stimmen Sie der Version des Bundesrates und des Ständerates zu und nicht jener der Mehrheit.

Wir haben noch - es betrifft immer noch die Bundesversammlung - eine Ausnahmebestimmung im Gesetzentwurf, die der Ständerat aufgenommen hat, nämlich folgende: 18 Monate nach Aufgabe der Funktion sind die inländischen PEP nicht mehr PEP im Sinne dieses Gesetzes. Das heisst, wenn Sie aus dem Parlament austreten, ist die Cooling-down-Phase nach 18 Monaten vorbei, und dann sind Sie nicht mehr PEP. Ich persönlich finde auch diese Bestimmung falsch. Es ist auch das wieder eine Sonderregelung für das Parlament. Das ist vielleicht für Sie eine Lösung, damit Sie der generellen Unterstellung der Bundesversammlung gleichwohl zustimmen können. Ich bitte Sie aber, auch diese Sonderbestimmung zu streichen.

Aber das Wesentliche ist: Wir haben "domestic PEP", und dazu gehören auch Sie. Ein Persilschein für das Parlament wäre unverantwortlich. Denken Sie bitte daran, wir messen Sie dann auch an Ihren Aussagen gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Aufhören mit der [PAGE 1205] Privilegienwirtschaft- das gilt vor allem auch in Bezug auf diese Frage.