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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-06-18

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-06-18

Wortprotokoll

Die Gafi verlangt Vorkehrungen, damit bei Versteigerungen keine Geldwäscherei stattfinden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies sicherzustellen. Man könnte eine Bundesstelle schaffen und sämtliche Leute, die mit Versteigerungen zu tun haben, dem Geldwäschereigesetz unterstellen, also Anwälte, Treuhänder usw. Herr Lüscher, ich denke, auch Sie hätten mit dieser Lösung sehr viel Mühe.

Diesen Vorschlag hat aber der Bundesrat nicht gewählt, der Bundesrat hat einen pragmatischen Ansatz gewählt, nämlich den, dass Zahlungen über 100 000 Franken eben über Finanzintermediäre erfolgen sollen. Das ist die pragmatische Lösung, mit welcher mehr Bürokratie verhindert wird. Andere Länder haben übrigens deutlich tiefere Limiten, ohne [PAGE 1193] dass sie unter dieser massiven Einschränkung, unter dieser Last eingebrochen wären. Ich muss Ihnen ehrlich gestehen: Ich kenne niemanden in meinem Freundeskreis, der mit einem Köfferchen mit 100 000 Franken, 250 000 Franken oder einer Million Franken irgendwo herumlaufen würde. Natürlich haben auch Leute in meinem Umfeld Geld, aber das liegt offiziell auf einer Bank. Denn ich denke, die Leute in meinem Umfeld haben nichts zu verstecken. So sehe ich auch nicht, wo das Problem liegen soll, wenn eine Zahlung von über 100 000 Franken über eine Bank oder einen Finanzintermediär laufen soll. Es ist heute ja sowieso üblich, dass man einen Check oder eine Bankgarantie mitbringt, wenn man an eine Versteigerung geht. Die verlangte Lösung ist also nichts anderes als ein gesetzlicher Nachvollzug der heute gängigen Praxis - bei legalen Geschäften, wohlverstanden.

Die BDP-Fraktion wird darum also bei Artikel 129 dem Ständerat und dem Bundesrat zustimmen. Sinngemäss wird die BDP-Fraktion auch nicht unterstützen, dass man einen Grundstück- oder Fahrniskauf mit einem Köfferchen mit über 100 000 Franken Bargeld, von welchen man nicht weiss, woher sie stammen, abwickeln kann. Darum wird die BDP-Fraktion auch bei diesen Bestimmungen dem Ständerat und dem Bundesrat folgen.

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