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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-18

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Rime, wir verfolgen damit sicher nicht irgendein fiskalisches oder politisches Ziel. Es geht wirklich um die Frage der Geldwäscherei. Bei Fahrniskäufen haben die europäischen Staaten eine andere Regelung; es wäre auch eine Möglichkeit gewesen, eine solche Regelung einzuführen. In der EU besteht die Vorschrift, dass alle Personen, die gewerbsmässig mit solchen Fahrnisgegenständen, also Mobilien, handeln, sich bestimmten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht unterziehen müssen. Das betrifft alle Käufe mit Beträgen zwischen 7500 und 15 000 Euro; über die Höhe des Betrages diskutiert man in der EU. Diese Grenze ist also viel tiefer. Jeder Juwelier beispielsweise, der Verkäufe tätigt, die über 15 000 Euro liegen - das ist in gewissen Ländern der EU die höchste Grenze -, muss ganz bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Diese Anforderungen sind viel strenger als jene, die wir jetzt mit einer pragmatischen Lösung festlegen wollen. Unsere Lösung dient wirklich nur dazu - das kann ich Ihnen bestätigen -, die Anforderungen der Gafi auf eine einfache, vom administrativen Aufwand her betrachtet vertretbare Art und Weise zu erfüllen.