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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Wie die geneigte Zuhörerin, der geneigte Zuhörer gehört hat, geht es um zwei Fragen. Die eine betrifft das SchKG, die andere das Geldwäschereigesetz. Es geht beide Male um die Frage einer Bargeldlimite, zuerst im Betreibungsverfahren und dann generell beim Fahrnis- und Grundstückkauf.

Die Argumentation der Minderheit haben Sie gehört. Im Namen der Mehrheit empfehle ich Ihnen, diese Limite abzulehnen. Ein Hauptargument dafür ist sicher, dass zwar eine Bezahlungsgrenze gemäss einer EU-Richtlinie besteht, dass diese Bestimmung aber von der Gafi nicht verlangt wird. Sodann wird ja hervorgehoben, dass nicht zuletzt im Alltag, aber auch beim Handel mit Luxusartikeln oft bar bezahlt [PAGE 1195] werde. Ich denke, eines der gewichtigsten Argumente ist, dass wir hier zwei bzw. vier singuläre Bestimmungen bezüglich Bargeldgrenze haben. Die Folgen, die das generell für den Bargeldverkehr mit Bezug auf andere gesetzliche Bestimmungen hat, sind aber nicht tatsächlich abzusehen, und auch deswegen hat die Mehrheit diese Grenze abgelehnt.

Ich empfehle Ihnen also, der Mehrheit zuzustimmen, auch wenn ich Ihnen sagen kann, dass die Diskussion in der Kommission ein "My" differenzierter war. Jedenfalls hat die Mehrheit diesen Beschluss nicht deswegen gefasst, weil sie der Meinung war, dass die Freiheit in der Schweiz gewissermassen abgeschafft würde, wenn das jetzt normiert würde.