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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-06-18

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche bei Block 4 sowohl zu meiner Minderheit I wie auch für die SP-Fraktion.

Beim schweren Steuerdelikt handelt es sich auch um eines der Kernstücke der vorliegenden Revision. Die Gafi empfiehlt, dass man schwere Steuerdelikte als Vortat der Geldwäschereigesetzgebung unterstellen soll, definiert aber nicht, was ein schweres Steuerdelikt ist.

Der Bundesrat hat jetzt ein System gewählt, indem er ein doppeltes Erfordernis definiert. Zum einen wird es als schweres Steuerdelikt bezeichnet, wenn die Voraussetzungen des Steuerbetrugs erfüllt sind, das heisst, die Steuerhinterziehung ist unter Verwendung falscher Urkunden oder aufgrund anderen betrügerischen Verhaltens erfolgt. Dann gibt es ein zweites Erfordernis, wie Sie der Fahne entnehmen können, nämlich dass die pro Periode hinterzogene Steuer mindestens 200 000 Franken ausmachen muss.

Diese Regelung ist aus Sicht der Minderheit I und der SP als Qualifikation viel zu hoch angesetzt. Auch schwere Streuhinterziehungen würden damit nicht erfasst; zum Beispiel würde der Fall Hoeness klar nicht mehr darunterfallen. Das zweite Erfordernis, nämlich die Summe der hinterzogenen Steuer, ist für die Finanzintermediäre kaum zu ermitteln. Stellen Sie sich einmal vor, ein Finanzintermediär, also ein Bankbeamter, müsste abschätzen, wie hoch die hinterzogene Summe ist, wenn ein Steuerdelikt vorliegt bzw. wenn er vermutet, dass ein Steuerdelikt vorliegt. Das würde sich nicht etwa nur auf das Inland beziehen, sondern auch auf ausländische Steuergesetze. Das ist für den Finanzintermediär praktisch nicht zu erfüllen. Ich staune schon, dass all die, die sich darum gekümmert haben, dass man den Banken nicht unzumutbare Lasten auferlegt, einer solchen Regelung zustimmen können.

Der Ständerat hat nun dieses unselige Erfordernis der Höhe der hinterzogenen Steuer noch verstärkt, es liegt nämlich nun bei 300 000 Franken. Die Minderheit II (Nidegger) will vorgeben, dass "die hinterzogenen Steuern" nicht nur während einer Steuerperiode, sondern "in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden pro Periode mehr als 300 000 Franken betragen". Die Minderheit III (Merlini) verlangt eine ganz unsinnige Bestimmung: Sie beantragt, dass ein schweres Steuerdelikt nur dann vorliegt, wenn zusätzlich zum Betrug eine falsche Steuerrückerstattung vorliegt, das heisst, wenn der Steuerpflichtige mit einer Steuerrückerstattung ungerechtfertigt bereichert worden ist.

Die Minderheit IV (Nidegger), die die Ziffern 1 und 1bis streichen will, verzichtet ganz generell auf Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei - womit wir uns definitiv von den Anforderungen der Gafi verabschieden würden.

Der Bundesanwalt hatte übrigens in den Anhörungen in der Kommission für Rechtsfragen für schwere Steuerdelikte einen ganz anderen Ermittlungstatbestand vorgeschlagen.

Die SP-Fraktion ist der Meinung, und das formulieren wir mit einem Einzelantrag, dass es reichen muss, wenn wir für das schwere Steuerdelikt vom Steuerbetrug ausgehen, dass wir also nicht auf die Summe der hinterzogenen Steuern abstellen sollten oder wenn, dann alternativ. Wir bitten Sie deshalb um Folgendes: Wir bitten Sie mit unserem Einzelantrag, den Steuerbetrug allein als schweres Steuerdelikt - und Steuerbetrug ist ein schweres Steuerdelikt - im Sinn der Gafi zu bezeichnen. In der Kommission wurde geltend gemacht, und das findet sich als Entgegnung auch in der Botschaft, dass es so zu einer ganzen Flut von Meldungen käme. Das ist falsch. Wenn man tatsächlich eine Weissgeldstrategie entwickelt, dann muss der Steuerbetrug als schweres Steuerdelikt reichen, dann kommt es nicht zu einer Vielzahl von Meldungen; das zum Ersten. Zum Zweiten: Es gibt ja noch Übergangsbestimmungen, die sicherstellen, dass der Meldestelle für Geldwäscherei keine Bagatellfälle gemeldet werden.

Ich bitte Sie deshalb: Belassen Sie es hier beim Steuerbetrug. Das reicht als Voraussetzung für das schwere Steuerdelikt. Ich habe keine Angst, dass es deswegen zu einer Masse von Meldungen kommen wird. Wie gesagt: Inskünftig haben wir eine Weissgeldstrategie. Das ist das erklärte Ziel, und das muss inskünftig durchgesetzt werden, auch für die Geldwäschereibestimmungen.