Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem zentralen Punkt dieser Vorlage. Hier geht es - wie jetzt gehört - darum, dass qualifizierte Steuervergehen als Vortaten zur Geldwäscherei gelten.

Die Kommission hat sich ausführlich mit der Frage befasst, ob die hier gefundene Lösung tatsächlich die richtige ist. Sie hat sich vom Konzept her mehrheitlich auf die Linie des Bundesrates geschlagen, dies mit der Argumentation, dass es im Rahmen dieser Gafi-Vorlage richtig sei, die Verweisung auf Artikel 186 DBG und Artikel 59 Absatz 1 StHG vorzunehmen. In der Weiterentwicklung des Steuerstrafrechts wird sich zeigen, welche endgültige Lösung wir für die künftige Handhabung der Bestrafung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug finden werden. Man wollte aber im Rahmen dieser Vorlage diesen Fragen nicht vorgreifen.

Zum Teil wurde diese Bestimmung nun falsch kommentiert und interpretiert. Hier geht es um Steuervergehen als Vortaten im Sinne des bereits jetzt pönalisierten Steuerbetrugs, der eben ein Vergehen ist, zu dessen Erfüllung aber - und das ist zentral - eine Urkundenfälschung vorausgesetzt ist. Das heisst, dass wir einen sehr eingeschränkten Bereich haben, in welchem Steuervergehen als Vortat gelten.

Die Kommissionsmehrheit ist dem Ständerat gefolgt, der sich beim Prinzip des Steuervergehens als Vortat dem Bundesrat anschloss, indes den Betrag von 200 000 Franken auf 300 000 Franken erhöht hat. Die Minderheit I will nun diesen Schwellenwert wieder auf 200 000 Franken herabsetzen; Sie haben die Argumente dafür gehört. Die Frau Bundesrätin könnte sich der Mehrheit bzw. dem Ständerat anschliessen. Ich ersuche Sie jedenfalls namens der Kommission, dem Beschluss des Ständerates und dem Wert von 300 000 Franken zuzustimmen.

Die Minderheit IV (Nidegger) will gar keine Steuervortat in die Geldwäschereibestimmung aufnehmen. Da wurde Unsinn behauptet: Das hat nichts mit Swiss Finish zu tun, dass wir diese Steuervortat so legiferieren, sondern das ist die Erfüllung einer Gafi-Empfehlung. Wir haben es bereits beim Eintreten gehört: Es ist dringlich, dass wir der Gafi-Empfehlung folgen. Schon bald kommt die nächste Inspektion, und es ist das Gegenteil wahr von dem, was Herr Matter sagt. Für die Zukunft des Bankenplatzes Schweiz ist es gut, wenn man von schwarzen Listen entfernt wird, und genau das wäre, folgten wir der Minderheit IV, nicht der Fall.

Die Minderheit III (Merlini) ist gewissermassen eine Spezialität. Herr Merlini will die Frage der Steuervortat auf den Tatbestand der Rückerstattung einschränken. Wie bereits die Frau Bundesrätin ausgeführt hat, würde das dazu führen, dass ausländische Steuerbetrüger de facto nicht erfasst würden. Das würde wiederum eine Ungleichbehandlung evozieren, und das wiederum wäre klarerweise nicht mehr Gafi-konform. Es steht auch in materieller Hinsicht die Frage im Raum, ob diese Einschränkung sinnvoll und vor allem gerechtfertigt ist. Jedenfalls empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, diese Bestimmung abzulehnen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, hier allen Anträgen der Mehrheit zuzustimmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.