Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-09-18
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie ersuchen, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen, dies im Gegensatz zur Lösung des Bundesrates und zur Lösung der Mehrheit der Kommission. Die Mehrheit der SPK will einen Gegenentwurf zu einer Volksinitiative explizit nur dann zulassen, wenn die Volksinitiative vom Parlament zur Ablehnung empfohlen wird. Das ist die Einschränkung, welche die Mehrheit vornimmt.
Ich möchte Ihnen nun sagen: Es ist nicht einzusehen, warum die Kommissionsmehrheit den Entscheidungsspielraum - das ist das Grundsätzliche - des Parlamentes bei der Behandlung von Volksinitiativen unnötig und ohne zwingenden Grund einengen will. Es ist nämlich nicht nötig, eine Volksinitiative durch das Parlament zwingend ablehnen zu lassen, damit ein Gegenvorschlag überhaupt möglich ist. Diese Fesseln und diese Selbstbeschränkung muss sich das Parlament im Entscheidungsprozess über Volksinitiativen nicht auferlegen. Das Volk kann - das ist für mich auch noch ein Argument - zu Volksinitiative und Gegenvorschlag an der Urne doppelt Ja sagen. Es hat also die Möglichkeit, die Initiative zu unterstützen, und die Möglichkeit, den Gegenvorschlag zu unterstützen, und kann sich dann bei der Präferenzfrage entscheiden. Dann muss doch auch das Parlament die Möglichkeit haben, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, dies nicht nur bei einer Empfehlung der Volksinitiative zur Ablehnung, sondern auch bei einer Empfehlung zur Zustimmung, oder wenn man sich nicht einigen kann - ich komme darauf zurück.
In der Praxis sehe ich vor allem zwei Fälle, die durchaus möglich und von Bedeutung sind; es gibt bei Initiative und Gegenvorschlag ja theoretisch sechs Möglichkeiten, für mich haben aber nur zwei Fälle praktische Bedeutung:
1. National- und Ständerat können sich nicht auf eine Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative einigen. Das haben wir etwa bei der Fristenlösung gehabt. Dem einen Rat geht die Initiative zu weit, dem anderen Rat zu wenig weit. Dann kann man sich nicht auf eine Empfehlung zur Ablehnung oder zur Zustimmung einigen, aber auf einen Gegenentwurf, der etwa in der Mitte liegt; dies, wenn es dem einen Rat zu weit, dem anderen Rat zu wenig weit geht. Das ist ein Beispiel mit praktischer Bedeutung; ich meine, dass es mit [PAGE 495] meinem Minderheitsantrag oder mit dem Antrag Spoerry möglich ist, diesen Fall zu regeln.
2. Ich bin auch der Meinung, dass es bei einer Volksinitiative durchaus möglich ist, den Handlungsspielraum zu nutzen und die Stossrichtung der Initiative zu unterstützen, also zu sagen, die Initiative gehe in die richtige Richtung, dass man aber mit einem Gegenvorschlag noch Verbesserungen anbringt. Das Parlament sagt doppelt Ja und natürlich auch, welche Vorlage in der Präferenzabstimmung dann zu bevorzugen sei. Das ist ja eben auch das Recht des Volkes.
Diese zwei Fälle mit praktischer Bedeutung haben mich dazu gebracht, die alte Lösung wieder anzustreben, um sich nicht derart einseitig zu beschränken und sich eine Art parlamentarische Selbstbeschränkung aufzuerlegen.
Aufgrund dieser Ausgangslage und der gemachten Überlegungen zu den Fällen mit praktischer Bedeutung möchte ich Ihnen beantragen, der Minderheit III zu folgen, damit das Parlament bei der Behandlung von Volksinitiativen einen breiten Handlungsspielraum hat, den es innovativ auch im Sinne des doppelten Ja nutzen soll.
Zum Antrag des Bundesrates: Der Antrag des Bundesrates geht ja auch in die Richtung meiner Überlegungen. Nur muss ich sagen, dass ich bezweifle, ob es richtig ist, wenn das Parlament zu einer Volksinitiative nichts mehr sagt. Ich glaube, in Anbetracht der Vielzahl der Volksinitiativen ist es richtig, wenn das Parlament die politische Führungsaufgabe wahrnimmt und zu einer Volksinitiative zwingend Stellung bezieht. Das ist der Unterschied zur Haltung des Bundesrates.
Aber ich bin der Meinung, dass das Parlament in jedem Fall einen Gegenvorschlag machen kann, auch dann, wenn es die Initiative bejaht oder - noch wichtiger, wie ich bereits gesagt habe - wenn sich die beiden Räte nicht einigen können. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dem Antrag der Minderheit III zu folgen und damit für den politischen Handlungsspielraum des Parlamentes zu stimmen.