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preparatory:AB 155721

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-09-22

Wortprotokoll

Das Immobilienprogramm, das wir Ihnen vorschlagen, basiert auf der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee. Es schwebt also nicht im luftleeren Raum, sondern basiert auf dem, was der Bundesrat verabschiedet hat, und auf dem, was Sie in den nächsten Monaten beraten werden. Die Botschaft basiert auch auf dem Standortkonzept, das wir mit den Kantonen im Detail besprochen haben und das von ihnen gut aufgenommen worden ist. Wir haben uns also sowohl mit der Armee als auch mit den Kantonen abgestimmt.

Wir haben, wenn man so will, drei Kategorien von Gebäuden: Wir haben Gebäude, die wir längerfristig brauchen, instand stellen und energetisch sanieren, sodass sie wieder für eine Generation in Ordnung sind. Wir haben Gebäude, die wir vorläufig noch belegen; hier machen wir den notwendigen Unterhalt, insbesondere um die Sicherheit der Leute zu garantieren, die sich in diesen Gebäuden bewegen. Schliesslich haben wir Gebäude, die wir nicht mehr brauchen und an denen wir keinen Unterhalt machen. Wir nehmen überall dort, wo wir bauen, auch die energetischen Massnahmen auf: Minergie-Standard, Optimierung des Energieverbrauchs und der Heizung. Das ist Standard, das machen wir.

Sie haben die wichtigsten Elemente bereits gehört. Von den rund 440 Millionen Franken verbauen wir einen grossen Teil in der Westschweiz. Auf dem Flugplatz Payerne konzentrieren wir die Gebäude, das heisst, wir ersetzen alte Gebäude, und wir erneuern auch die Heizung. Wir sparen dadurch gemäss Berechnung 277 000 Liter Heizöl pro Jahr. Auf dem Waffenplatz Bure erfolgt die zweite Etappe der Sanierung. Die erste Etappe haben Sie bereits bewilligt, die Arbeiten sind im Gang. Es folgt dort dann auch noch eine dritte Etappe in einem späteren Immobilienprogramm, voraussichtlich [PAGE 1670] 2018. Auch in Bure machen wir eine energetische Sanierung: Wir bauen dort auf zwei Dächern eine Fotovoltaikanlage mit einer Fläche von 540 Quadratmetern.

10 Millionen Franken haben wir für die Sanierung von Anlagen eingestellt, die wir für Asylbewerber zur Verfügung stellen. Weil wir Besitzer der Anlagen sind, investieren wir und verrechnen das nachher dem EJPD, sofern die Anlagen gebraucht werden. 30 Millionen Franken haben wir für mögliche Mieten und Umbauten in diesen Mietobjekten eingestellt, damit wir rechtzeitig reagieren können, wenn wir etwas brauchen würden. Wir haben bei den entsprechenden Krediten, wie es das Finanzdepartement beim BBL macht, eine zusätzliche Reserve gemäss SIA-Norm von 10 Prozent eingebaut. Das ist Standard.

Wir haben verschiedene kleine Kredite eingestellt, die mit dem Minderheitsantrag Fridez jetzt gekürzt werden sollen. Ich gestatte mir, gerade auch dazu Stellung zu nehmen: Sie haben zu Recht festgestellt, dass wir bei bereits bewilligten Kreditprojekten noch einen Überhang haben. Das ist aber notwendig, denn wir brauchen einen bestimmten Arbeitsvorrat, wenn Sie so wollen, weil diese Projekte alle noch durch ein Bewilligungsverfahren müssen, was immer wieder zu Verzögerungen, zu Einsprachen führen kann. Wenn wir nicht mit einer genügenden Anzahl von Projekten arbeiten, geraten wir in Gefahr, dass wir plötzlich wieder eine Lücke und dann entsprechende Kreditreste haben. Es braucht also einen gewissen Arbeitsvorrat, damit wir hier vernünftig arbeiten können. Es ist auch zu berücksichtigen, dass wir Kreditreste nicht einfach auf nichtbewilligte Objekte übertragen können. Kreditreste, die für ein bewilligtes Projekt nicht gebraucht werden können, verfallen; wir können sie also nicht ohne Nachtragskredite übertragen. Selbst wenn wir Kreditreste haben, verfügen nicht wir darüber, sondern Sie verfügen darüber und sagen uns, was wir damit machen können. Das entspricht auch dem Beschaffungsgesetz.

Schliesslich eine weitere Überlegung: In diesen kleineren Projekten, die wir Ihnen vorschlagen, sind die Ausgaben für den dringend notwendigen Unterhalt enthalten. Wir haben ja sehr viele Liegenschaften, die schlecht unterhalten sind, weil uns in den vergangenen Jahren die Mittel für den Unterhalt fehlten. Es wird nicht gespart, wenn wir die Sanierung dieser Objekte weiter aufschieben, denn sie geraten dann tatsächlich in eine gewisse Phase des Verlotterns, und die Sanierung wird dann entsprechend teurer; ein ordentlicher Unterhalt, der laufend vorgenommen wird, ist entsprechend günstiger.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Sie mit einer Verschiebung der Arbeiten gemäss Minderheitsantrag natürlich gerade auch die energetische Sanierung solcher Altbauten verhindern. Denn immer, wenn wir eine Sanierung an die Hand nehmen, sanieren wir diese Gebäude auch energetisch. Wenn Sie das weiter hinausschieben, tun Sie nicht nur dem Gebäude keinen Gefallen, sondern auch nicht dem sparsamen Umgang mit der Energie. Schliesslich sind gerade diese kleineren Objekte, die sich vielfach ja in Randregionen befinden, eine willkommene Möglichkeit für das lokale Gewerbe, entsprechende Aufträge zu erhalten.

Insgesamt schlagen wir Ihnen also etwas Vernünftiges vor. Wir sanieren und bauen dort neu, wo wir mit Sicherheit langfristig bleiben; das sind der Flugplatz Payerne und der Waffenplatz Bure. Wir nehmen energetische Sanierungen vor. Und wir haben eine Anzahl kleinerer Objekte, die wir bearbeiten. Das gibt die Konstanz. Es ist ein günstiges Vorgehen, weil wir damit rechtzeitig sanieren können, sowohl bezüglich des Gebäudeunterhalts wie auch bezüglich der Energie.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage so einzutreten und den Minderheitsantrag abzulehnen.