Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22
Wortprotokoll
Die Bundesversammlung hat am 22. März 2013 eine neue Regelung betreffend die Behandlung von nachrichtenlosen Vermögenswerten verabschiedet. Diese tritt per 1. Januar 2015 in Kraft und will sicherstellen, dass nachrichtenlose Vermögen erst dann liquidiert werden dürfen, wenn alle erdenklichen Anstrengungen unternommen worden sind. Damit soll - unter bestmöglicher Wahrung der Interessen allfällig Berechtigter - Rechtssicherheit geschaffen werden.
Gemäss der neuen Bestimmung dürfen Banken nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren liquidieren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publikation hin nicht meldet. Eine noch längere Frist über 110 Jahre wurde im Parlament zwar diskutiert, schliesslich aber verworfen. [PAGE 1640] Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Banken der Problematik bewusst sind und versuchen werden, die betroffene Person ausfindig zu machen.
Das Problem ist im Übrigen am sogenannten runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bisher nur am Rande thematisiert worden. Der Delegierte des EJPD und Leiter des runden Tisches hatte sich in seiner Funktion als Ombudsperson bislang nur in vereinzelten Fällen mit diesem Problem zu befassen. Aufgrund der grossen zeitlichen Distanz zu den früheren Ereignissen erwies sich die Akten- und Beweislage jeweils als unzureichend. Von weiteren Schritten musste deshalb abgesehen werden.