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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22

Wortprotokoll

Für die Ausrichtung und Ausgestaltung der Sozialhilfe für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind aufgrund der verfassungsmässigen Aufgabenteilung die Kantone zuständig. Der Bund steht im Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge in einem ausschliesslich subventionsrechtlichen Verhältnis zu den Kantonen. Das sozialhilferechtliche Verhältnis besteht nur zwischen der sozialhilfeabhängigen Person und dem Kanton. Der Bund vergütet den Kantonen die Sozialhilfekosten mittels pauschalen Abgeltungen, also den sogenannten Globalpauschalen. Aufgrund des pauschalen Finanzierungssystems hat der Bund keine Kenntnis über einzelne Betreuungsfälle.

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