Casanova Corina · 2014-09-22
Casanova Corina · Graubünden · 2014-09-22
Wortprotokoll
Mit Beschluss vom 13. November 2013 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen in einer WTO-Ausschreibung zwei Produkte für Geschäftsverwaltungssysteme zu beschaffen und standardisieren zu lassen. Das Beschaffungsrecht des Bundes verpflichtet den Bundesrat und die Verwaltung, die Geschäftsverwaltungssysteme periodisch WTO-konform auszuschreiben. Alles andere wäre gesetzeswidrig. Weiter hat der Bundesrat - gestützt auf ein neutrales Rechtsgutachten bezüglich der aktuellen Beschaffungssituation - eine Übergangsfrist bis Mitte 2018 festgelegt, bis zu welcher die heute im Einsatz stehenden Gever-Produkte noch genutzt werden können. Ein länger dauernder Einsatz dieser Produkte ist beschaffungsrechtlich nicht möglich.
In Zukunft sollen unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen nur noch zwei statt wie bisher vier Gever-Produkte in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Es ist wichtig und richtig, auf jeden Fall mehr als ein Produkt zu evaluieren und zum Einsatz zu bringen. Mit zwei Produkten stellen wir sicher, dass sich der Bund nicht in die vollständige Abhängigkeit eines einzigen Anbieters begibt und eine Wettbewerbssituation zwischen den beiden Anbietern bestehen bleibt. Eine grössere Zahl von Produkten würde zwar den Wettbewerb weiter fördern, wäre aber aus wirtschaftlichen Gründen für den Bund nachteilig.
Die Bundeskanzlei hat in den letzten sechs Monaten in enger Zusammenarbeit mit allen Departementen, den Leistungserbringern, dem Bundesamt für Bauten und Logistik, dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und dem Bundesarchiv die Anforderungen der Bundesverwaltung an die Gever-Produkte und deren Einführung in der Bundesverwaltung beschrieben. Sie hat die WTO-Ausschreibung am vergangenen 1. September publiziert. Bei der Erhebung der Anforderungen wurde grosser Wert auf die Ausrichtung auf die Zukunft gelegt. Beispielsweise soll das System das Arbeiten mit mobilen Geräten und unabhängig vom Arbeitsort ermöglichen. Die Ausschreibungsunterlagen sind produkt- und herstellerneutral formuliert und gelten für [PAGE 1634] alle Anbieter in gleichem Masse. Es wird daher keine Produktkategorie ausgeschlossen, aber auch keine bevorzugt. Anbieter von modernen Produkten, welche die fachlichen und technischen Anforderungen und Vorgaben erfüllen und die in der Lage sind, ein solches Produkt bei der Bundesverwaltung einzuführen, sind zu einer Angebotsabgabe eingeladen. Bei der Ausschreibung wurde grosser Wert darauf gelegt, dass die neuen Produkte die Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität, Workflow- und Prozessfähigkeit erfüllen.