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Wicki Franz · Ständerat · 2001-09-18

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Ich habe mich bereits beim Eintreten zur Höhe der Unterschriftenzahl geäussert. Hier möchte ich nur nochmals betonen, dass wir mit der allgemeinen Volksinitiative ein neues Instrument der Volksrechte einführen. Dies rechtfertigt eine höhere Unterschriftenzahl. Ich bin überzeugt, dass beim Volk dafür viel Verständnis vorhanden ist, denn bei den verschiedensten Diskussionen wird, gerade angesichts der vielen Abstimmungen, immer wieder die Frage gestellt, wann die Unterschriftenzahlen endlich erhöht würden.

Wenn wir schon bei den bisherigen Instrumenten die Unterschriftenzahl gleich bleiben lassen, müssen wir mindestens beim neuen Instrument der allgemeinen Volksinitiative die Latte etwas höher setzen. Denn wenn jemand bei über 4 Millionen Stimmberechtigten 120 000 Unterschriften für die allgemeine Volksinitiative nicht zusammenbringt, beweist dies, wie wenig repräsentativ sein Anliegen ist. Wir wollen doch unsere Volksrechte nicht für irgendwelche billige Profilierung zur Verfügung stellen, sondern wir möchten das Volk dann an die Urne rufen, wenn das Thema tatsächlich von allgemeiner Bedeutung ist. Es macht keineswegs die Qualität der direkten Demokratie aus, wenn das Volk über jede unbedeutende Sache abzustimmen hat.

Vergessen dürfen wir auch nicht, dass die Art der Meinungsbildung im Volk immer prekärer wird und der Aufwand, die Stimmbürger über die Abstimmungsfragen zu informieren, immer zunimmt. Es stellt sich die Frage, wie weit die Parteien bei der Zunahme der Zahl der Geschäfte und Mehrfachabstimmungen überhaupt noch in der Lage sind, die ganzen Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmungen seriös durchzuführen. Im Übrigen trifft zu, was Ständerat und Staatsrechtslehrer René Rhinow seinerzeit im Zusammenhang mit der Unterschriftenzahl und den Volksrechten ausgeführt hat: Hinsichtlich der Unterschriftenzahlen diskutieren wir genau genommen darüber, wie gross die kleine Minderheit sein soll, die das ganze Volk an die Urne bemühen kann. Hier geht es nicht um das Recht des Volkes, sondern um das Recht einer Minderheit im Volk. Wir haben also zu bestimmen, wie klein oder weniger klein diese Minderheit sein soll. Das ist die Fragestellung.

Passen wir also bei der Einführung eines neuen - ich betone: eines neuen - Volksrechtes die Voraussetzungen der veränderten Bevölkerungszahl und der gestiegenen Zahl der Stimmberechtigten mindestens teilweise an.

Ich beantrage Ihnen daher, der Minderheit II zuzustimmen.