Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17
Wortprotokoll
Die Minderheit Berberat verlangt, dass eine Beschwerde, die jemand gegen den Entscheid einer Wegweisung in einen anderen Dublin-Staat einreicht, automatisch eine aufschiebende Wirkung für die Wegweisung hat. Wir müssen uns bewusst sein: Es geht hier nicht um die Wegweisung oder Rückführung in den Herkunftsstaat, sondern es geht um die Wegweisung in einen anderen Dublin-Staat. Ich glaube, man muss diese Unterscheidung schon machen.
Frau Ständerätin Keller-Sutter hat es gesagt: Das Bundesverwaltungsgericht muss innerhalb von fünf Tagen einen Entscheid fällen. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier über die Frage der aufschiebenden Wirkung entschieden wird, bevor die Wegweisung erfolgt, ist sehr gross. Es ist aber nicht vorgesehen, dass die aufschiebende Wirkung automatisch verliehen wird.
Die Regelung, die wir Ihnen vorschlagen, war die bisherige Praxis; es war die gängige Praxis bis zum 1. Februar 2014 - eine Praxis, die sich aus unserer Sicht bewährt hat und die auch den Rechten der Beschwerdeführerinnen und -führer Rechnung getragen hat. Was ist passiert seit dem 1. Februar 2014? Sie haben mit der letzten Asylgesetzrevision dieses Problem verschärft, und zwar in dem Sinne, dass eine aufschiebende Wirkung nur noch dann gewährt wird, wenn eine Gefahr besteht im Dublin-Staat, in den zurückgeführt werden soll. Das war doch eine deutliche Einschränkung. Das ist jetzt mit der Dublin-III-Verordnung nicht mehr vereinbar. Deshalb beantragen wir Ihnen mit dieser Vorlage, einfach zur früheren Praxis zurückzukehren.
Wir sind aber der Meinung, dass man die frühere Praxis nicht mit der automatischen aufschiebenden Wirkung noch mehr aufweichen oder noch zusätzliche Rechte schaffen soll. Die bisherige Praxis hat sich nämlich bewährt. Hingegen wird die Verschärfung, die, wie gesagt, mit dem neuen Asylgesetz am 1. Februar 2014 eingetreten ist, wieder rückgängig gemacht. Von daher, glaube ich, ist es richtig, dass wir bei der gängigen Praxis bleiben respektive diese wiederherstellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Berberat abzulehnen.