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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-09-17

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Es ist uns allen bekannt, dass nach Artikel 51 Absatz 2 der Bundesverfassung die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes und damit auch unserer Kammer bedürfen. Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist die Gewährleistung zu erteilen. Heute geht es um sieben Kantone, bei denen die Verfassungen geändert wurden. Wir müssen heute die Gewährleistung dieser Verfassungen vollziehen.

Ich komme ganz kurz auf die einzelnen Verfassungsänderungen zu sprechen:

Im Kanton Zürich geht es um die Abschaffung des konstruktiven Referendums, das sich nicht bewährt hat.

Im Kanton Bern geht es um die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen.

Im Kanton Zug geht es um vier Änderungen: Einerseits wurde das Majorzwahlverfahren für Exekutiven eingeführt, andererseits wurde das Wahlverfahren für den Kantonsrat geändert - neu wird der doppelte Pukelsheim zur Anwendung kommen. Dann geht es um die Unvereinbarkeitsregelung für Verwandte und Verschwägerte und um die Unvereinbarkeitsregelung für Regierungsratsmitglieder, d. h., Regierungsratsmitglieder können nicht gleichzeitig Mitglieder des Nationalrates oder des Ständerates sein.

Im Kanton Solothurn geht es um die Kantonalisierung der heilpädagogischen Sonderschulen.

Im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Erhebung einer Gasttaxe durch den Kanton.

Im Kanton Graubünden geht es um die Abschaffung des ausserordentlichen Behördenreferendums.

Im Kanton Waadt geht es um die Anpassung der Verfassungsterminologie an die Änderungen des Zivilgesetzbuches beim Kindes- und Erwachsenenschutz.

Der Bundesrat hält fest, dass sämtliche Änderungen im Einklang mit dem Bundesrecht stehen und sie deshalb zu gewährleisten sind.

Ihre Kommission hat sich über diese Geschäfte unterhalten und beantragt Ihnen einstimmig, die Gewährleistung für sämtliche Verfassungsänderungen vorzunehmen.