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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-09-09

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Botschaft um den Erweiterungsbeitrag für Kroatien, bei dem Sie die Kommission - ich sage es gleich vorab - mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung um Zustimmung bittet. Es geht bei dieser Botschaft um einen Erweiterungsbeitrag von 45 Millionen Franken zugunsten von Kroatien. Das Engagement der Schweiz in Kroatien entspricht genau der in den letzten Jahren verfolgten Politik gegenüber den osteuropäischen Ländern, in der es darum geht, sie zu modernisieren und in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Grundsätzlich stärkt diese Politik die Beziehungen der Schweiz zu diesen Ländern. Sie trägt bei zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Das ist durchaus auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, wie man erkennt, wenn man die Details der Projekte in den zehn 2004 der EU beigetretenen Ländern ansieht.

Der Bundesrat hatte den Rahmenkredit am 30. April 2014 anlässlich der Zustimmung zu einem entsprechenden Zusatz zum Memorandum of Understanding mit der Europäischen Union angekündigt - ich komme noch kurz auf dieses Thema zurück. Wir müssen nun diesen Beitrag genehmigen, der auch der Ausgabenbremse unterworfen ist und im Budget so vorgesehen ist. Anschliessend würde er dann bis Mai 2017 für konkrete Projekte in Kroatien verpflichtet.

Kroatien soll mit diesem autonomen, von der Schweiz gesprochenen Beitrag gleich behandelt werden wie die anderen seit 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten der EU. Wie bei diesen anderen Mitgliedstaaten soll die Auswahl von Projekten und Programmen zum Abbau der grossen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Zusammenarbeit mit der Schweiz durchgeführt werden. Ich darf daran erinnern, dass auch schon bei den zehn 2004 der EU beigetretenen Staaten im Osten von Europa und den zwei 2007 beigetretenen Staaten, Bulgarien und Rumänien, die Schweiz autonom über Umfang und Art der Projekte entschieden hat. Die konkrete Zusammenarbeit bezüglich spezifischer thematischer Schwerpunkte wird später - nach den parlamentarischen Entscheiden - direkt in einem bilateralen Rahmenabkommen mit Kroatien vereinbart.

Das Memorandum of Understanding mit der EU, das ich erwähnt habe, hält die grundsätzlichen Einsatzbereiche des Erweiterungsbeitrages fest: Sicherheit, Stabilität, Unterstützung der Reformen, Umwelt und Infrastruktur, Förderung der Privatwirtschaft sowie menschliche und soziale Entwicklung. Dieser Erweiterungsbeitrag, wie er Ihnen vorliegt, ist in der Form eines Rahmenkredites zu genehmigen; erst danach - ich habe es gesagt - gibt es auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ein entsprechendes Abkommen mit Kroatien mit einem grundsätzlich ähnlichen Engagement. Sie wissen, dass dieses Gesetz im November 2006 vom Volk angenommen worden ist und bis Ende 2017 in Kraft ist. Bis dahin werden die Mittel eben durch die Genehmigung konkreter Projekte verpflichtet.

Lassen Sie mich noch kurz erwähnen, dass die Kommission sich durchaus auch intensiv mit der Situation nach dem 9. Februar 2014 beschäftigt hat. Mit dem neuen Artikel 121a in der Bundesverfassung war es ja auch für die Schweiz nicht mehr möglich, den Vertrag zur Personenfreizügigkeit auf Kroatien auszudehnen. Die vom Bundesrat ausgehandelte Übergangslösung mit der EU hat aber zum Glück die Situation deblockiert. Deshalb ist es von ganz besonderer Bedeutung, dass nun parallel zu dieser Deblockierung und den laufenden Verhandlungen diesem Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag für Kroatien zugestimmt wird. Ich unterstreiche noch einmal: Damit ist auch die Gleichbehandlung gegenüber den anderen Staaten Osteuropas gewährleistet, die seit 2004 beigetreten sind. Im aktuellen Kontext ist es ausserordentlich wichtig, dass auch diese Gleichbehandlung und die Nichtdiskriminierung des jüngsten Mitglieds der EU deutlich zum Ausdruck kommen.

Es lag unserer Kommission auch ein Mitbericht der Finanzkommission vor, die einstimmig vorschlägt, diesem Erweiterungsbeitrag zuzustimmen. Ich darf Sie also im Namen der Kommission bitten, diesem Erweiterungsbeitrag zuzustimmen. Ich sage es noch einmal: Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.