Dettling Toni · Ständerat · 2001-09-19
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-19
Wortprotokoll
Meine Parlamentarische Initiative hat drei Anknüpfungspunkte und unterscheidet sich damit ganz wesentlich von der seinerzeit im Ständerat abgelehnten Parlamentarischen Initiative Reimann.
Ein erster Anknüpfungspunkt ist Artikel 129 der neuen Bundesverfassung, welcher den Verfassungsauftrag für die formelle Steuerharmonisierung zum Gegenstand hat. Gemäss Absatz 2 dieser Bestimmung erstreckt sich die Steuerharmonisierung unter anderem auch auf das Verfahrensrecht.
Das Auskunftsrecht über die Steuerdaten gehört nun aber eindeutig zum Verfahrensrecht. In Artikel 39 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wird das Auskunftsrecht denn auch ausdrücklich vorbehalten, so weit hiefür eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht oder im kantonalen Recht besteht. Allerdings wird hier nicht geregelt - das ist meines Erachtens auch der Mangel -, wie eine solche Steuerauskunft zu erfolgen hat.
Der zweite Anknüpfungspunkt ist der Grundsatz der Fairness. Wenn schon meines Erachtens ohnehin sensible Steuerdaten zugänglich gemacht werden dürfen, sollen diese vollständig, aussagekräftig und einheitlich sein. Anderseits besteht die Gefahr, dass solche Daten zu verzerrten Aussagen und Beurteilungen über die Steuersituation eines Pflichtigen führen können. Es entspricht dem Grundsatz der Fairness, die Auskunftsmöglichkeit - wenn diese denn schon besteht - überall gleich zu handhaben. Es geht um den Grundsatz der Datenrichtigkeit wie auch der Verhältnismässigkeit.
Einen dritten Anknüpfungspunkt bildet die Parlamentarische Initiative Reimann (99.415, Schutz der persönlichen Daten im Steuerwesen), welche bekanntlich die Veröffentlichung und Weiterverbreitung von persönlichen Steuerdaten durch Dritte verbieten wollte. Wir haben diese in der Sommersession 2000 im Ständerat behandelt und mit 14 zu 9 Stimmen [PAGE 526] abgelehnt. Bei der damaligen Debatte hat sich jedoch klar herausgestellt, dass zwar den Kantonen nicht verboten werden soll, in ihren Steuergesetzen weiterhin die Zugänglichmachung von Steuerdaten festzuschreiben. Die Daten, welche von den Steuerbehörden erhältlich sind, vermitteln unter Umständen ein unrichtiges Bild. Einkommen und Vermögen erscheinen als Nettobeträge, unbekannt sind etwa die Höhe der Sozialabzüge, der Kapitalgewinne und der bezahlten Grundstück- und Liquidationsgewinnsteuern und vor allem auch die Höhe der Einkommens- und Vermögensteile der einzelnen Ehegatten. Wird z. B. eine Auskunft über das Einkommen einer verheirateten Frau eingeholt, so wird in der Regel das Einkommen beider Ehegatten geteilt, welches unter Umständen nicht im Entferntesten dem Einkommen der Ehefrau entspricht, oder auch umgekehrt.
Mit meiner Parlamentarischen Initiative soll eine klare Regelung dazu erarbeitet werden, welche Auskünfte in welcher Weise erteilt werden sollen und dürfen. Sie überlässt es aber weiterhin den Kantonen zu entscheiden, ob solche Auskünfte überhaupt erteilt werden dürfen oder nicht.
Um mit den Worten des angehörten vormaligen Datenschützers Odilo Guntern zu sprechen, kann meine Parlamentarische Initiative mithelfen, dass vor allem den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und der Datenrichtigkeit besser nachgelebt wird. "Es gilt, Verzerrungen zu eliminieren und das Zugänglichmachen zu harmonisieren. So wird es der Datenrichtigkeit unter Umständen dienen, wenn die Steuerdaten von Mann und Frau getrennt ausgewiesen werden und wenn Angaben über Grundstücke und Liquidationsgewinnsteuern gemacht werden. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird gefördert, wenn die Auswahl der Steuerdaten vereinheitlicht und auf das Notwendige reduziert wird, wenn die Befristung auf eine kurze Dauer festgelegt wird sowie wenn die Einwilligung und Sperrrechte einheitlich geregelt werden." Meine Initiative sei daher, so der Datenschützer Odilo Guntern, aus der Sicht des Datenschutzes zu befürworten und könne zu dessen Verbesserung beitragen.
In Anbetracht dieser klaren Äusserung des Datenschutzbeauftragten ist es wenig verständlich, wenn die Kommissionsmehrheit gemäss ihrem Bericht den zahlreichen regionalen Besonderheiten das Wort redet und damit argumentiert, dass der Föderalismus bei der Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Steuerdaten Raum für unterschiedliche Auffassungen und Traditionen biete. Bei meinem Vorstoss geht es nicht um den Föderalismus, denn die Datenrichtigkeit und die Verhältnismässigkeit des Datenflusses im Bereich der politisch sensiblen Steuerdaten haben doch nichts, aber auch gar nichts mit dem Föderalismus zu tun. Es ist doch vielmehr ein Ausfluss der Fairness, wenn im Vollzug des Verfassungsauftrages zur formellen Steuerharmonisierung nur richtige, vollständige, aussagekräftige und einheitliche Steuerdaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies ist, um wieder mit den Worten des Datenschutzbeauftragten zu sprechen, eine echte Verbesserung, umso mehr, als es weiterhin Sache der Kantone ist festzulegen, ob der Öffentlichkeit überhaupt Steuerdaten zugänglich gemacht werden.
Insoweit hat meine Initiative nichts mit der abgelehnten Parlamentarischen Initiative Reimann zu tun, weil diese ja die Zugänglichmachung für Dritte ganz verbieten wollte. Daher ist auch die Kohärenz mit dem Entscheid zur Initiative Reimann nicht infrage gestellt, wenn Sie meiner Initiative Folge geben.
Zusammenfassend ersuche ich Sie, meiner Initiative Folge zu geben, weil Sie damit dem Verfassungsauftrag zur formellen Steuerharmonisierung nachkommen, dem Grundsatz der Fairness Rechnung tragen, den Föderalismus in keiner Weise tangieren und den getroffenen Ablehnungsentscheid in Bezug auf die Parlamentarische Initiative Reimann in keiner Weise infrage stellen.