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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-09-09

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat, glaube ich, die Ausgangslage in der Kommission gut umschrieben. Es ist nicht nur die Frage, ob wir zur ursprünglichen Version des Bundesrates Ja sagen sollen oder dem Minderheitsantrag Minder zustimmen wollen, der komplett dem Nationalrat folgen will. Wir haben in der Kommission alle gespürt, dass wir in einem sensiblen Bereich sind. Wir sprechen hier, auch wenn es nur um ein Bargeldverbot bei Käufen über 100 000 Franken geht, über den Kern unserer Währungsordnung. Wir sprechen also über das Vertrauen, das die Bevölkerung in den Schweizerfranken hat und auch weiterhin haben soll. In dieser Situation war ein gewisses Unwohlsein spürbar, und zwar sowohl über die Haltung des Nationalrates, der einfach jeden Handlungsbedarf negiert, als auch über den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates, der - ich sage es trotzdem - ein eigentliches Bargeldverbot bei Käufen über 100 000 Franken einführen möchte.

Das Unwohlsein erstreckt sich durchaus auch auf den Bundesrat selber: Der Bundesrat selber hat uns in der Kommission einen neuen Antrag mit elf ausformulierten geänderten Artikeln unterbreitet, wie man dieses Unwohlsein überwinden könnte. In der Kommission haben wir dann rein pragmatisch einfach beschlossen, dass wir ohne Vorbereitung und ohne dass wir diesen Text vorher gesehen und geprüft hätten, nicht über eine derart massive Änderung gegenüber den bestehenden Artikeln entscheiden könnten. Wir haben uns dann zu den Anträgen entschieden, wie sie Ihnen auf der Fahne vorliegen.

Der Einzelantrag Hess Hans geht meines Erachtens in die richtige Richtung. Kollege Hess hat gesagt, dass es einen Handlungsbedarf gebe. Die Begründung, wieso Geldwäscherei zu bekämpfen ist, hat der Kommissionspräsident eindrücklich genannt. Aber es gibt auch nicht zu verachtende Probleme in verschiedenen Branchen. Ob jetzt mit dem Antrag Hess Hans in der Ausformulierung das Ende der Fahnenstange erreicht ist und er der Weisheit letzter Schluss ist, das möchte ich hier offenlassen. Aber wenn wir im Sinne der Kommissionsberatungen dem Nationalrat die Hand bieten wollen, um einen Kompromiss zu finden, sei es vielleicht in Richtung des neuen ausformulierten bundesrätlichen Antrages in der Kommission, sei es in einer entsprechenden Diversifizierung, dann ist, glaube ich, die Annahme des Antrages Hess Hans der richtige Weg. Wir zeigen damit dem Nationalrat, dass wir seine Nulllösung ablehnen und dass Handlungsbedarf besteht, und zwar in Richtung eines Wahlrechts, in Richtung eines Meldesystems. Wir zeigen damit, dass wir hier eine Ausformulierung im Sinne von Kollege Hess vorziehen, dass wir aber durchaus offen sind für eine Differenzierung und eine Präzisierung. [PAGE 740]

Obwohl ich zur Mehrheit der Kommission gehöre, würde ich Ihnen deshalb eigentlich beantragen, dem Einzelantrag Hess Hans zuzustimmen.