Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-09
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die drei Anträge, die einander gegenüberstehen, kurz zu beurteilen. Im Unterschied zur Minderheit Minder anerkennt Kollege Hess den Handlungsbedarf und möchte gewisse Änderungen bezüglich des Bargeldverkehrs ins Geldwäschereigesetz aufnehmen. Für die Mehrheit der Kommission kommt es nicht infrage, auf die Position des Nationalrates einzuschwenken, welcher gar keinen Handlungsbedarf erkennt. Nach Auffassung der Mehrheit wäre eine solche Regelung auf keinen Fall Gafi-konform und mit all den Nachteilen verbunden, die für das Land, für den Finanzplatz, für die Branche entstehen könnten, wenn die Schweiz im Bereich des Bargeldverkehrs gar nichts vorkehrt.
"Bargeldverbot" ist im Übrigen auch eine unpräzise Formulierung, wenn damit der Entwurf des Bundesrates und die Fassung des Ständerates kritisiert wird. Es geht um eine Einschränkung des Bargeldverkehrs, es geht nicht um ein Bargeldverbot. Die Fassung von Bundesrat und Ständerat sagt, es solle auch in Zukunft möglich sein, mit bis zu 100 000 Franken Schmuck, Kunstgegenstände, Pferde, was auch immer in bar zu bezahlen. Nur für Beträge, die darüber hinausgehen, setzt der Entwurf eine Schranke, nämlich dass man nicht mehr bar bezahlen kann, sondern das Geschäft über eine Bank, über einen Finanzintermediär abwickeln muss. Wenn von Bargeldverbot die Rede ist, so entspricht das also nicht der Realität.
Die Mehrheit der Kommission möchte also in keinem Fall auf die Position des Nationalrates einschwenken und lehnt deshalb den Minderheitsantrag Minder ab.
Nun bringt Herr Kollege Hess einen neuen Vorschlag ins Spiel. Mit seinem Einzelantrag beschreibt er gewisse Elemente, die zeigen, wie eine Alternative zum Modell der Einschränkung des Bargeldverkehrs aussehen könnte. Herr Kollege Minder, die Kommission hat keinen Beschluss dazu gefasst, sondern sich entschieden, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten. Immerhin hat sie Sympathie für einen alternativen Weg geäussert, weil sie gesehen hat, dass in dieser blockierten Situation der Ausweg über eine Mittellösung gesucht werden muss. Wenn Herr Kollege Hess eine solche Alternative skizziert, so tut er das noch nicht in allen Facetten, weshalb ich immer noch an der ständerätlichen Fassung festhalten möchte, um dann im weiteren Prozess Gelegenheit zu geben, diesen Alternativvorschlag noch zu vertiefen.
Mit dem Antrag Hess Hans werden bestimmte Händler in den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes aufgenommen. Es stellt sich die Frage, ob das alle sind oder ob die Formulierung nicht zu einschränkend gewählt wurde. Der Antrag Hess Hans verlangt von gewissen Händlern die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Die Herkunft des Bargelds, aber auch die Personen, die damit handeln, müssen näher überprüft und die Geschäfte hinterfragt werden. Allerdings beschränken sich diese Pflichten nach der Formulierung im Antrag darauf, die Vertragsparteien zu identifizieren und diese Identifikation zu dokumentieren.
Was in diesem vermittelnden Vorschlag noch fehlt, ist die Frage: Was passiert, wenn festgestellt wird, dass ein begründeter Verdacht darauf besteht, dass mit diesem Geld irgendetwas nicht stimmen kann? Es geht um die Frage der Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten, aber auch um die Frage, wie diese Meldepflicht in Verdachtsfällen ausgestaltet werden soll. Es geht auch um die Frage der Sanktionierung dieser Händler, wenn sie sich nicht an diese Meldevorschriften halten. All dies klammert die Formulierung des Einzelantrages im Moment aus. Auch die Frage, wie mit der Prüfungsgesellschaft umzugehen ist, welche ihrerseits Meldepflichten verletzt, ist nicht geklärt.
Immerhin: Der Einzelantrag Hess Hans zeigt einen Weg auf; es lohnt sich, diesen weiterzuverfolgen und die Diskussion zu vertiefen. Ich habe soeben versucht, Ihnen die Mankos darzustellen.
Wenn ich mit der Kommissionsmehrheit an der ursprünglichen Fassung des Ständerates festhalten möchte, dann deshalb, weil darin eine Offerte an den Nationalrat liegt, [PAGE 739] diese Gelegenheit beim Schopf zu packen und an einem Modell des Meldesystems weiterzuarbeiten, welches zu einer Deblockierung der Situation, wie sie im Moment besteht, führen kann.
Ganz zum Schluss noch ein Hinweis auf den Schutzzweck: Der Schutzzweck der Gafi-Empfehlung bezüglich des Bargeldverkehrs besteht nicht darin, dass man den Handel bzw. den Geschäftsverkehr dadurch schikanieren möchte, dass man gewisse Zahlungsmittel zulässt und andere nicht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es letztlich um den Schutz von Personen geht, die Opfer von schweren Delikten wurden. Es geht um Drogenkriminalität, um Menschenhandel, um Wirtschaftskriminalität und um Ausbeutung von Personen. Damit wird Geld verdient, welches dann reinzuwaschen versucht wird. Letztendlich sollte man, wenn man darüber spricht, ob die Einschränkung des Bargeldverkehrs nun notwendig ist oder nicht, vor allem den Schutzzweck der Gafi-Empfehlung im Auge behalten.
Die Mehrheit hält an der ursprünglichen Fassung von Bundesrat und Ständerat fest. Wir sind aber bereit, im weiteren Verlauf der politischen Diskussion mit dem Nationalrat auf eine Meldelösung einzuschwenken, immer vorausgesetzt, diese sei dann auch umsetzbar. Beim Antrag Hess Hans fehlt mir dieser Punkt bei gewissen Elementen, sodass ich dieser Lösung heute noch nicht zustimmen kann.