Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-19
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-19
Wortprotokoll
Ich muss vorausschicken, dass die Parlamentarische Initiative ja in der ersten Phase ist und ich mich dazu eigentlich nicht äussern kann. Ich möchte aber trotzdem im Hinblick auf die Argumentation zur Motion ihrer Kommission für Rechtsfragen das Votum von Herrn Schmid Carlo aufnehmen.
Ich möchte dort beginnen, wo Herr Schmid auf die beiden Fälle Rey und Krüger hingewiesen hat. In der Tat sind die beiden Vorstösse durch diese zwei konkreten Fälle ausgelöst worden; es sind gemäss unseren Informationen die beiden einzigen Fälle, die in den letzten 20 Jahren beim Rechtshilfegesetz überhaupt zu Diskussionen Anlass gegeben haben. Betreffend Effizienzvorlage ist in diesem Zusammenhang zu sagen, dass diese beiden Fälle unter der Effizienzvorlage vermutlich durch den Bund geführt worden wären und dass sich die Kostenfrage für die Kantone dementsprechend gar nicht mehr stellen würde. Wenn nun der Bundesrat sagt, die finanziellen Auswirkungen der Effizienzvorlage könnten noch nicht abgeschätzt werden, dann ist das insbesondere eine Aussage, die den Bund und seine Finanzen betrifft. Bei der organisierten Kriminalität ist es eine Muss-Vorschrift, da kann der Bund nicht entscheiden, ob er übernehmen will oder nicht. Wenn es aber richtig ist, dass im Bereich der Wirtschaftskriminalität für den Bund eine Kann-Vorschrift besteht, die Fälle zu übernehmen, dann würde ich doch meinen: Bei einem pragmatischen Ansatz der Beurteilung, ob man einen Fall übernimmt oder nicht, kann es - angesichts der Tatsache, dass der Bund nicht alle Fälle übernehmen kann - durchaus eine Rolle spielen, ob ein entsprechender Fall aus dem Kanton Zürich kommt, der im Bereich der Strafverfolgung viele Möglichkeiten hat, oder ob z. B. der Kanton Appenzell Innerrhoden oder ein anderer kleiner Kanton von einem solchen Fall betroffen wäre. Insofern teile ich die Befürchtungen von Herrn Schmid Carlo nicht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch auf zwei andere Vorlagen hinweisen:
Sie wissen, dass die Finanzkommission des Nationalrates im Zusammenhang mit der Effizienzvorlage eine Motion eingereicht hat, die verlangt, dass die Kantone den Bund entschädigen, weil der Bund ja im Rahmen der Effizienzvorlage von den Kantonen Fälle übernimmt. Es wird also verlangt, dass hier eine Verlagerung der finanziellen Mittel von den Kantonen zum Bund erfolgen soll. Das ist gerade der umgekehrte Weg im Vergleich zu dem, der hier im Zusammenhang mit der internationalen Rechtshilfe vorgeschlagen wird.
Die zweite Vorlage in Diskussion ist die Sharing-Vorlage, in der es darum geht, wie man eingezogene Vermögenswerte unter den mitbeteiligten Behörden verteilt. Auch hier hat die Sharing-Vorlage eine Funktion im Gesamtzusammenhang: Sie hat nämlich sicherzustellen, wer bei der Strafverfolgung, in der Ermittlung von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität die Kosten zu tragen hat, und wer eben entsprechende Mittel aus der Aufteilung der eingezogenen Vermögenswerte erhält.
Für mich stellt sich aber noch eine andere Frage. Es macht in unserem föderalistischen System grundsätzlich keinen Sinn, die Kompetenz zur Strafverfolgung der einen Behörde, die Kosten aber einer anderen Behörde aufzuerlegen. Hier stelle ich mir die Frage, wer denn die Verantwortung für die Kosten trägt. Ist es nun jene Behörde, die das Verfahren führt, aber nicht bezahlen muss? Oder ist es eine andere Behörde, die zu bezahlen, aber nichts zur Verfahrensführung zu sagen hat? Insofern stimmt es auch nicht überein mit den Grundgedanken, die wir bezüglich der Kompetenzaufteilung in unserem föderalistischen Staat haben.
Insofern bitte ich Sie, die Motion Ihrer Kommission in ein Postulat umzuwandeln. Zur Frage, ob der Parlamentarischen Initiative Schmid Samuel Folge gegeben werden soll, äussere ich mich nicht.