AB 156092
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17
Wortprotokoll
Ich werde mich kurzfassen, ich glaube, die Argumente wurden alle vorgetragen.
Dass die Kommissionen unterschiedlich denken, können wir nicht ändern. Inwieweit der Bundesrat oder die Bundesräte dazu beigetragen haben, darüber lässt sich diskutieren. Meines Erachtens ist es wichtig, dass einerseits das Parlament die Zuständigkeiten des Bundesrates respektiert und nicht versucht zu sagen, welches Departement oder welches Bundesamt für dieses oder jenes zuständig sein soll. Andererseits ist es gut, wenn der Bundesrat die Zuständigkeit des Parlamentes in der Gesetzgebung respektiert. Das ist bei dieser Vorlage eine Prinzipfrage geworden. Angefangen hat das nicht unbedingt bei uns.
Die Tatsache, dass die Schweizerschulen im Ausland auch ausländische und nicht nur Schweizer Schüler haben, ist bekannt und ist sogar positiv. Aber ich glaube nicht, dass wir daraus folgern sollten, je weniger Schweizer Schüler, desto besser. Wir sollten uns immer noch daran erinnern, dass die Schulen grundsätzlich für die Auslandschweizer gegründet worden sind. Dass sie eine sehr positive Wirkung auch für ausländische Schüler haben können, ist positiv. Dass in gewissen Schulen die Mehrheit der Schüler nicht Schweizer sind, ist es auch. Dass sie zur Präsenz der Schweiz beitragen, ist auch sehr gut. Aber grundsätzlich existieren diese Schulen historisch und kulturell gesehen im Dienste der Schweizer, die ins Ausland ausgewandert sind. Es macht sicherlich Sinn, diese Bildung in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.
Ich sehe das Problem von Frau Seydoux nicht ganz, wenn sie sagt, dass der Antrag der WBK viele verstreute Bestimmungen betreffe. Das stimmt grundsätzlich nicht. Es geht um ein Kapitel, dasjenige für die Schulen, mit den Artikeln 39 bis 55, und dann haben wir die Schulen jeweils unter den Zielen und im Katalog der jeweiligen Artikel erwähnt. Aus der Anzahl Buchstaben und Artikel, die betroffen sind, kann man keine Schlüsse ziehen. Es ist eher das Gegenteil der Fall; es ist von der Natur der Sache her so integriert, dass es Sinn macht, die Schulen beizubehalten.
Ich möchte nochmals dafür plädieren, dass wir wirklich eine Vorlage im Sinne der Lesbarkeit, der Verständlichkeit, der Übersichtlichkeit unserer Gesetzgebung für die Auslandschweizer machen, für diejenigen, die eben weit entfernt von unserem Land sind. Wenn sie alle Bestimmungen, die sie betreffen, in einem einzigen Erlass finden, hilft ihnen das sicherlich.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.