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Fischer Roland · Nationalrat · 2014-03-04

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche in meinem Teil der Redezeit der grünliberalen Fraktion zur europäischen Wirtschaftsintegration. Die Europäische Union ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz; das belegen die Zahlen der Aussenhandelsstatistik eindrücklich. Es ist aus unserer Sicht deshalb zentral, dass wir dem Aussenhandel mit der EU gerade im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar besondere Aufmerksamkeit widmen. Das entsprechende Kapitel im Aussenhandelsbericht wäre in Kenntnis des Resultats der Abstimmung wohl etwas anders geschrieben worden.

Der Grundpfeiler des Aussenhandels mit der EU ist das Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972. Es ermöglicht für Industriewaren einen von Zöllen und mengenmässigen Beschränkungen freien Warenverkehr. Ein Freihandelsabkommen ermöglicht zwar den freien Zugang zu einem Markt, jedoch noch nicht die Integration in diesen Markt. Eine Marktintegration erfordert die Harmonisierung der Rahmenbedingungen, d. h. gleiche Regeln, gleiche oder gegenseitig anerkannte Vorschriften und den vollständigen Abbau von Handelshemmnissen.

Der Grad der Marktintegration hat entscheidende Auswirkungen auf die Standortgunst eines Landes. Je freier und einfacher der Marktzugang der Schweiz zur EU ist, desto höher ist die Attraktivität der Schweiz als Produktionsstandort in Europa. Nach der Ablehnung des EWR-Beitritts Anfang der Neunzigerjahre kamen die bilateralen Verträge für die Schweiz natürlich gerade recht. Sie bieten uns ein Schlupfloch, denn mit dem Abschluss der bilateralen Verträge konnte sich die Schweiz sehr stark in den EU-Markt integrieren, ohne aber der EU oder dem EWR beizutreten.

Freihandelsabkommen und ein gemeinsamer Binnenmarkt sind aber zwei verschiedene Konzepte. Ein Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln erfordert, dass diese Regeln für alle gleichermassen gelten und weiterentwickelt werden. Gerade das ist auf dem bilateralen Weg wohl die Achillesferse. Die Verträge müssen immer wieder neu an die Weiterentwicklung der Marktregeln der EU und der Schweiz angepasst werden. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die EU seit einiger Zeit das Konzept der bilateralen Verträge, so, wie wir es bisher kannten, infrage stellt und auf eine dynamische Anpassung der Verträge pocht.

Das Konzept des bilateralen Wegs ist deshalb nicht erst seit der Abstimmung vom 9. Februar über die Personenfreizügigkeit gleichsam ins Stottern gekommen. Denn es ist im Grunde genommen weder Fisch noch Vogel. Es ist mehr als ein Freihandelsabkommen, aber auch weniger als eine vollständige Marktintegration. Die Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat dem bilateralen Weg, der bereits etwas angeschlagen war, nochmals einen deftigen Schlag versetzt, und seine Zukunft ist deshalb seit dem 9. Februar noch mehr infrage gestellt.

Was diese Situation in Bezug auf den Aussenhandel besonders problematisch macht, ist die damit verbundene Zunahme der Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung des Marktzugangs und der Marktintegration mit der EU. Diese Situation beinhaltet das Risiko, dass sich in der Zukunft weniger Firmen für die Schweiz als Standort entscheiden, weniger Handel mit der EU betrieben wird und somit weniger Arbeitsplätze angeboten werden, wodurch sich auch das Risiko von Wohlstandseinbussen erhöht. Dies ruft letztendlich nach einem Grundsatzentscheid: Wollen wir die Integration in den europäischen Binnenmarkt fortführen und damit letztendlich auch die Marktregeln der EU dynamisch übernehmen, mit all den damit verbundenen Auswirkungen auf die politischen Entscheidungsprozesse? Oder wollen wir doch lieber ausserhalb bleiben, mit all den damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen? Diesen Entscheid sollten wir im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Standortqualität der Schweiz möglichst bald fällen. Die Isolation der Schweiz in Europa ist für uns Grünliberale keine Option!