Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11
Wortprotokoll
Baumängel gehören zum Bauen. Entsprechend wichtig ist ein wirksamer und zeitgemässer Schutz der Bauherren. Wie Sie wissen, wurde der Bundesrat bereits mit der Motion Fässler Hildegard 09.3392, "Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln", im Jahr 2011 beauftragt, vertiefte Abklärungen zur Verstärkung des Schutzes von Bauherren bei der Behebung von Baumängeln zu treffen und gestützt darauf dem Parlament einen Lösungsvorschlag für die eruierten Probleme zu unterbreiten. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange.
Das Bundesamt für Justiz hat beim Institut für schweizerisches und internationales Baurecht ein Gutachten zum Thema Bauherrschaft und Baumängel in Auftrag gegeben. Im Gutachten wird auch die Frage einer Pflichtversicherung explizit geprüft, wobei eine solche eher kritisch beurteilt wird. Wir haben es hier mit einer komplizierten Fragestellung zu tun. Diese wird nun unter Berücksichtigung der weiteren möglichen Lösungsvorschläge geprüft. Der Bundesrat möchte dem Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten zur Verstärkung des Schutzes von Bauherren nicht vorgreifen und sich deshalb im jetzigen Zeitpunkt nicht dafür aussprechen, eine Versicherungspflicht einzuführen. Das Anliegen der vorliegenden Motion wird im Rahmen der Erfüllung der Motion Fässler Hildegard geprüft.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen die vorliegende Motion zur Ablehnung empfiehlt.