Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11

Wortprotokoll

Wir kennen heute einen Überprüfungsrhythmus von drei Jahren für die Überprüfung von Revisionsunternehmen. Dieser Überprüfungsrhythmus gilt grundsätzlich auch gemäss dem Entwurf des Bundesrates. Ein Rhythmus von drei Jahren scheint aber nicht angemessen zu sein, wenn ein Revisionsunternehmen nur Aufsichtsprüfungen bei direkt der Finma unterstellten Finanzintermediären durchführt. Die Aufsichtsprüfung beschränkt sich dort ja auf die Einhaltung der Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung. Da genügt aus Sicht des Bundesrates ein Zyklus von fünf Jahren. Wenn eine Prüfgesellschaft nicht nur Finanzintermediäre, sondern eben z. B. auch eine Bank oder Versicherung prüft, fällt sie selbstverständlich wieder unter den Dreijahresrhythmus. Der gesetzliche Überprüfungszyklus kann zudem gemäss Entwurf des Bundesrates in begründeten Fällen verlängert werden. Das kommt insbesondere dann infrage, wenn die Einhaltung des Zyklus aus Ressourcengründen nicht möglich ist. An der Möglichkeit der RAB, im Verdachtsfall abweichend vom Zyklus auch Ad-hoc-Überprüfungen durchzuführen, ändert sich auch im Entwurf des Bundesrates nichts.

Die Minderheit beantragt nun, den verlängerten Zyklus für die Prüfgesellschaften der direkt der Finma unterstellten Finanzintermediären zu streichen. Das bedeutet, dass eben alle staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen regulär alle drei Jahre inspiziert werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das nicht angezeigt ist. Wie hoch die Risiken betreffend die Bekämpfung der Geldwäscherei sind, ist bis zu einem gewissen Grad Einschätzungssache. Der Bundesrat hält es für vertretbar, den Zyklus moderat zu verlängern - nur für diese Situation. Finma und RAB halten den verlängerten Zyklus übrigens ebenfalls für vertretbar.

Ich bitte Sie, den Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.