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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-11

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Bei dieser Differenz bei Artikel 7b Absatz 1ter geht es um die Frage des verkürzten Differenzbereinigungsverfahrens. Wenn die Frau Bundesrätin nun ausgeführt hat, es handle sich beim Antrag der Mehrheit der Kommission um ein Missverständnis, dann muss ich das korrigieren: Der Antrag ist sehr wohl überlegt! Und zwar handelt es sich um einen normalen parlamentarischen Betrieb, und wir kennen keinen Entscheidungsablauf, in dem nur eine von zwei zuständigen Kommissionen entscheidet. Wenn Sie dieses Differenzbereinigungsverfahren weglassen, entscheidet de facto die erstberatende Kommission über die vorläufige Anwendbarkeit. Wenn die Frau Bundesrätin nun sagt, selbstverständlich würde sie auch die zweite Kommission konsultieren, ist das möglicherweise ihre heutige Absicht, aber das ist dann nicht mehr zwingend nötig. Vielleicht macht das eine andere Bundesrätin dann eben nicht mehr. Was bringt die Konsultation der zweiten Kommission, wenn die erste Kommission bereits zugestimmt hat? Es bringt nichts mehr!

Deswegen ist die Mehrheit unserer Kommission der Auffassung, hier müsse man das übliche, aber verkürzte Differenzbereinigungsverfahren gemäss Artikel 95 des Parlamentsgesetzes einführen, das nämlich heute schon beim Eintreten auf einen Erlassentwurf, bei der Annahme eines Erlassentwurfes in der Gesamtabstimmung, bei der Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages oder bei der Gewährleistung einer kantonalen Verfassung usw. zum Tragen kommt. Das verkürzte Differenzbereinigungsverfahren hat sich bestens eingespielt, und wir sehen nicht ein, weshalb es nicht auch hier Platz greifen sollte.

Mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung empfehlen wir Ihnen deshalb, an unserer ursprünglichen Haltung festzuhalten. Bereits in der ersten Runde haben wir nämlich diese Formulierung eingebracht, wie Sie auf der Fahne sehen können. Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.