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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-03-11

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird verlangt, den Mangel an Transparenz - so wird gesagt - bei der Entscheidfindung des Bundesgerichtes zu beseitigen und in Zukunft die öffentlichen Urteilsberatungen des Bundesgerichtes, analog der Lösung bei unseren Debatten, live im Internet mit einem live Stream zu übertragen. Der Ständerat hat diese Motion am 11. September 2013 mit 34 zu 6 Stimmen angenommen. Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen nun mit 19 zu 4 Stimmen, diese Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Der Motionär, Herr Schmid, begründet seine Motion damit, dass Entscheidungen des Bundesgerichtes immer wieder Kritik ausgesetzt seien und teilweise auch von Unverständnis begleitet würden. Das hänge damit zusammen, dass die Entscheidfindung nur wenigen Kreisen überhaupt zugänglich sei und es interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht möglich sei, persönlich an öffentlichen Beratungen des Bundesgerichtes vor Ort anwesend zu sein. Auch die Medien könnten in vielen Fällen keine vollständige Transparenz in der Wiedergabe von Mehr- und Minderheitsmeinungen innerhalb des Bundesgerichtes schaffen. Der Motionär schlägt daher vor, die Beratungen des Bundesgerichtes wie unsere Beratungen live zu übertragen.

Am Bundesgericht wird bereits heute Transparenz gewährleistet und viel Wert auf die Transparenz der Entscheide gelegt. So werden Grundsatzentscheide seit je in der Amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide veröffentlicht, früher nur auf Papier, heute auch digital; die sind sehr schnell und komfortabel greifbar.

Seit 2007 können alle Urteile im Internet, in der Regel in anonymisierter Form, abgerufen werden. Sobald ein Entscheid endgültig ist, liegt auch das Urteilsdispositiv ohne Begründung, aber unter Angabe der Namen der Personen vier Wochen lang beim Bundesgericht zur Einsicht auf. Es wird also auf Transparenz geachtet.

Der Motionär verlangt nun mit seiner Motion, den Mangel an Transparenz zu beseitigen, aber er bezieht sich natürlich mit seiner Motion nur auf die öffentlichen Urteilsberatungen; das ist dann aus dem weiteren Text der Begründung herauszulesen. Er möchte nun eben die öffentlichen Urteilsberatungen live im Internet übertragen. Wie aber die Statistik zeigt, werden lediglich ein paar wenige Entscheide überhaupt in öffentlichen Urteilsberatungen getroffen. Im Jahr 2012 wurden von allen Bundesgerichtsfällen lediglich 64 Fälle - das sind 1 Prozent der Bundesgerichtsentscheide - in öffentlicher Urteilsberatung entschieden und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Transparenz, die hier also angestrebt werden soll, wäre lediglich eine sehr, sehr punktuelle. Ihre Kommission für Rechtsfragen misst der Transparenz der Justiz eine grosse Bedeutung zu. Dennoch lehnt eine klare Mehrheit die Motion aus den folgenden Gründen ab:

Eine systematische Internetübertragung öffentlicher Urteilsberatungen würde das Grundproblem nicht lösen, sondern nur zahlreiche neue Probleme schaffen. Die Direktübertragung von stundenlangen Beratungen über komplexe juristische Fragen ohne Einbettung, Einführung, Einordnung und Kommentierung würde nur einen sehr begrenzten Personenkreis, der sich bereits heute mit diesen Fragen auseinandersetzen kann, überhaupt interessieren; für die Öffentlichkeit wäre sie vermutlich eher verwirrend oder abschreckend.

Es wurde auch gesagt, dass die zunehmende Öffnung der Verhandlungen und die damit einhergehende Mediatisierung den Druck auf die Richterinnen und Richter erhöhen würde, was eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Gerichtes darstellen könnte. Doch das Bundesgericht kann auch ein bisschen steuern, ob es überhaupt öffentliche Urteilsberatungen durchführen will oder nicht, was dann dazu führen könnte, dass die Anzahl öffentlicher Beratungen noch kleiner wäre und einen tieferen Wert als heute erreichen würde.

Es wird auch kritisiert, dass "dissenting opinions", das heisst abweichende Minderheitsmeinungen, vom Bundesgericht nicht offengelegt werden. Ich kann Ihnen sagen, es gibt verschiedene Vorstösse, immer wieder, zur Möglichkeit der Einführung von "dissenting opinions". Herr Schmid möchte auch hier, in diesen wenigen Fällen, Transparenz bei den "dissenting opinions" schaffen, womit auch Minderheitsmeinungen publik würden. Auch da würden wir sagen, dass das [PAGE 234] in einem speziellen Vorstoss zu regeln wäre, aber nicht in diesem Vorstoss hier.

Die Kommission ist, kurz gesagt, der Meinung, dass man diese Motion des Ständerates ablehnen soll. Sie hat mit 19 zu 4 Stimmen beschlossen, dem Rat die Ablehnung zu empfehlen.