Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2014-06-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Wir haben uns nur die Frage zu stellen, ob wir gemäss der Bundesverfassung die Möglichkeit haben, diese Initiative für ungültig zu erklären. Ich teile die Schlussfolgerungen des Bundesrates, dass kein Ungültigkeitsgrund in Bezug auf die Einheit der Materie gegeben ist und dass auch kein Ungültigkeitsgrund in Bezug auf die Rückwirkung gegeben ist. Das sind die beiden weiteren Fragen, welche wir uns stellen müssen.

In Bezug auf die Einheit der Materie wurde schon von verschiedenen Votanten ausgeführt, dass es im Rahmen der bisherigen Praxis sei, wenn Ihnen die ständerätliche WAK vorschlage, dieses Geschäft materiell zu behandeln. Auch in Bezug auf die Rückwirkungsklausel erwarte ich von der SPK keine Wunder. Sie können das dort prüfen, solange Sie wollen; Sie werden einfach feststellen, dass die Rückwirkung ebenfalls auf Verfassungsstufe implementiert wird. Geben Sie mir eine Antwort auf die Frage, welche übergeordnete Gesetzesordnung dann diese Rückwirkung verhindern würde. Es gibt keine völkerrechtliche Klausel, welche es dem Souverän verbieten würde, auf Verfassungsstufe eine Rückwirkungsklausel zu implementieren. Wenn Sie Beispiele dafür bringen, dass auf Gesetzesstufe die Rückwirkung ausgeschlossen wird, dann liegt das allein in der Begründung, dass Rückwirkungen aufgrund des Verfassungsrechts - aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips, aufgrund von Treu und Glauben - ausgeschlossen sind. Aber der Souverän kann das auf Verfassungsstufe implementieren, wenn er will, auch wenn mir das natürlich höchst unsympathisch ist. Das ist aber eine materielle und nicht eine formelle Frage.

Wir haben jetzt auch im Parlament nochmals eingehend über diese Frage diskutiert. Ich erwarte von einer Rückweisung keine neuen Erkenntnisse. Wir haben diese Frage bei jeder Initiative zu diskutieren und werden auch bei jeder zukünftigen Initiative zu abweichenden Ergebnissen kommen.

Ich teile auch die Auffassung meines Sitznachbarn, Hans Stöckli, explizit nicht, dass wir jetzt in einem Einzelfall unsere Praxis ändern oder verschärfen sollten. Wenn das Parlament im Bereich der Ungültigerklärungen in Zukunft andere Massstäbe anwenden wollte, müsste uns die SPK einen Vorschlag unterbreiten, wie wir in Bezug auf die Ungültigerklärungen in der Bundesverfassung generell-abstrakt eine Regelung implementieren könnten, die dann auch vom Souverän anzunehmen wäre. Denn letztlich geht es um die Frage, ob wir das Initiativrecht beschränken wollen und in welcher Art. Ich wäre der Erste, der einen Vorschlag der SPK unterstützen würde, dass Initiativen, welche eine Rückwirkungsklausel haben, für ungültig zu erklären sind. Das müssen wir dann aber auch in die Verfassung aufnehmen, ansonsten wäre die übergeordnete Rechtsgrundlage eben nicht vorhanden.

Ich komme deshalb auch nach der Diskussion zum Schluss, dass wir in der WAK keine neuen Elemente auf dem Tisch haben werden, auch wenn wir einen Mitbericht der Staatspolitischen Kommission erhalten. Wir werden über die genau gleichen zwei Grundfragen zu einem späteren Moment zu entscheiden haben. Da erwarte ich keine neuen Erkenntnisse.

Deshalb bitte ich Sie, einerseits den Rückweisungsantrag Diener Lenz, andererseits aber auch den Ungültigkeitsantrag Hess Hans abzulehnen.