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Hess Hans · Ständerat · 2014-06-03

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Sie erinnern sich daran: Die Initiative wurde seinerzeit mit der Absicht eingereicht, Lehrstellen zu schaffen, da zu diesem Zeitpunkt Lehrstellenmangel herrschte. Heute besteht dank gemeinsamen Anstrengungen der Wirtschaft und des Bundesamtes für Bildung und Technologie, das unterdessen im Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation aufgegangen ist, kein akuter Lehrstellenmangel mehr, wie er 2003 bestand. Dringender Handlungsbedarf ist also nicht gegeben.

Bei Vergabeverfahren steht die öffentliche Hand in der Pflicht, Steuergelder wirtschaftlich einzusetzen. Dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis muss den Zuschlag erhalten. Mit der Berücksichtigung der Anzahl Lehrlingsausbildungsplätze als sachfremdem Zuschlagskriterium werden hingegen leistungsbezogene und leistungsfremde Kriterien vermischt. Eine solche Vermischung schränkt den Wettbewerb ein und wirkt sich verzerrend auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes aus. Mit der Aufnahme der Lehrlingsausbildung als Kriterium wird zudem ein politischer Präzedenzfall für die Aufnahme weiterer sachfremder Kriterien geschaffen: Über kurz oder lang werden weitere Begehren auftauchen wie die Vertretung von Frauen in Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat, die Beschäftigung älterer Mitarbeiter und anderes mehr. Es ist meiner Meinung nach nicht zielführend, solche Anliegen - mögen sie auch berechtigt sein - über das Beschaffungsrecht umzusetzen.

Nur wenige Staaten kennen ein Berufsbildungssystem, welches mit jenem der Schweiz vergleichbar ist. Es besteht damit die Gefahr, dass sich die Berücksichtigung eines solchen Vergabekriteriums als mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar herausstellt. Die Schweizer Anbieter sind ihrerseits auf den Zugang zum internationalen Beschaffungsmarkt angewiesen. Diesen zu gefährden, kann sich die kleine Schweiz nicht leisten. Die Vorlage würde damit wohl letztlich dazu führen, dass Schweizer Anbieter strengere Anforderungen erfüllen müssten als ihre ausländischen Konkurrenten. Da andere Staaten das duale Ausbildungssystem nicht kennen, müssten zum Beispiel Praktikumsstellen als äquivalent angesehen werden, damit das neue Zuschlagskriterium vereinbar wäre.

Eine Umsetzung der Vorlage benachteiligt Klein- und Kleinstunternehmer oder neugegründete Unternehmen, darunter viele innovative Start-ups; gerade diesen ist es gar nicht möglich, Lernende auszubilden. Schliesslich wäre zur Überprüfung der Einhaltung des Kriteriums Lehrlingsausbildung die Einführung einer neuen Kontrollbürokratie nötig. Schliesslich müsste der Auftraggeber in jedem Fall überprüfen können, ob die Angaben der Unternehmen der Realität entsprechen. Gerade bei ausländischen Anbietern wird sich dies als schwierig herausstellen.

Es ergeben sich aber auch praktische Probleme. Welche Kriterien sind letztlich massgebend: Ist es die absolute Zahl der Lehrlinge, oder ist es der prozentuale Anteil bezogen auf die Gesamtgrösse des Unternehmens? Werden bei Grossunternehmen, die auch im Ausland tätig sind, die Lehrlinge in den Filialen im Ausland mit einbezogen? Ich könnte die Liste der Fragen verlängern.

Aus all diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten.