Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-03
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Ich bin etwas erstaunt über diese Diskussion, auch nachdem aus der Kommission kein Nichteintretensantrag vorgelegt wurde. Ich möchte das langjährige Anliegen von Schreinermeister Lustenberger, das auch in der ständerätlichen Kommission positiv entgegengenommen und begrüsst wurde, doch nachdrücklich unterstützen. Es gibt zwei Argumente, die jetzt vom Antragsteller des Nichteintretensantrages, von Herrn Kollege Hess, angeführt worden sind. Es ist zum einen die veränderte Lage auf dem Lehrstellenmarkt, und es ist zum andern die Frage der internationalen Verpflichtungen; das sind die beiden Argumente, die angeführt worden sind.
Zum ersten Argument, zur veränderten Lage auf dem Lehrstellenmarkt: Das stimmt, es ist evident, dass sich die Lage gegenüber früher verändert hat. Das ist durchaus auch auf Anstrengungen des Bundes, der Sozialpartner, aller Akteure in der Berufsbildung und der Lehrstellenkonferenzen zurückzuführen. Die Bemühungen des Bundes und der Verbundpartner der Sozialpartnerschaft für die Schaffung von mehr Lehrstellen sind beeindruckend. Es ist gelungen, ein akutes Problem, das für viele Jugendliche und ihre Lebensperspektiven, aber auch für die Schweizer Wirtschaft entscheidend war, einer Lösung zuzuführen. Der Umstand, dass jetzt [PAGE 406] mehr Lehrstellen als Lehrlinge vorhanden sind, ist daher auch auf diesen Erfolg in der Ausweitung des Angebotes zurückzuführen, nicht nur auf die demografische Entwicklung allein.
Diese Veränderung beim Lehrstellenangebot macht das Anliegen von Schreinermeister Lustenberger aber nicht überflüssig. Das Kriterium, das er vorschlägt und das mit der Initiative jetzt im Gesetz verankert werden soll, unterstreicht vielmehr die Bedeutung der beruflichen Grundbildung und damit die Bedeutung der dualen Bildung insgesamt. Das Kriterium ist nicht nur ein rein quantitatives, sondern auch ein qualitatives. Ich meine, es ist ein Kriterium, das sich sehr gut in die verschiedenen Kriterien von Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen einreiht. Sie können dort ja bereits Verschiedenstes ersehen: So werden die Zweckmässigkeit der Leistung, aber auch die Ästhetik und die Umweltverträglichkeit gewichtet. Eine ganze Reihe von Kriterien ist in Artikel 21 verankert. Der Preis kommt natürlich als Kriterium dazu, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität. Aber im Rahmen dieser vielen Kriterien in Artikel 21 hat sicher auch die berufliche Grundbildung eine Bedeutung und ist ein Kriterium. Sie ist ja in der Auflistung das letzte Kriterium, was durchaus positiv zu gewichten ist, nämlich als Bekenntnis zur dualen Bildung.
Das zweite Argument, das Kollege Hess zum Nichteintreten vorgebracht hat, ist die Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen. Es ist klar, dass sich die Schweiz an internationale Verpflichtungen, etwa die Vorgaben der WTO, halten muss. Es ist einfach umstritten, wieweit das hier überhaupt eine Rolle spielt. Die Kommission hat ja hier mit ihrem Antrag noch eine zusätzliche Sicherheit eingeführt, indem die Ausbildung von Lernenden nur ausserhalb des Bereichs der Staatsverträge berücksichtigt werden soll. Ich möchte mich gerade auch noch zu diesem Antrag äussern. Ob dieser Antrag jetzt so formuliert ist, dass es am Schluss auch tatsächlich gut herauskommt, da bin ich nicht so sicher. Es geht ja vor allem darum, die Kompatibilität mit dem internationalen Recht sicherzustellen. Doch dort, wo dieses Kriterium kompatibel ist, nämlich dort, wo es verhältnismässig eingesetzt wird, ist eine solche Kollision gar nicht festzustellen. Es geht also nicht darum, den Bereich einfach auszuklammern, sondern es geht darum sicherzustellen, dass kein Konflikt eintritt. Ich habe mir überlegt, ob ich selber noch einen Antrag stellen soll, habe aber darauf verzichtet, weil der Antrag ja dann in der Differenzbereinigung diskutiert wird.
Insgesamt ist es eine Vorlage, deren Behandlung ausserordentlich lange gedauert hat, ich denke auch an die Umsetzung. Es wäre sicher besser gewesen, man hätte die Vorlage schon früher beraten können. Aber es bleibt dabei: Siebzehn Kantone, also eine ganz grosse Mehrheit der Kantone, haben diesem Begehren zugestimmt. Der Gewerbeverband unterstützt es nachdrücklich. Herr Schreinermeister Lustenberger ist ja auch ein wichtiger Repräsentant des Gewerbes, und das Gewerbe trägt die berufliche Grundbildung ja ganz stark.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, den Nichteintretensantrag abzulehnen und die Vorlage so zu verabschieden, wie sie von der Kommission vorgeschlagen ist.