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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-03

Wortprotokoll

In Artikel 70 des geltenden Zollgesetzes ist festgehalten, wer gegenüber dem Staat beim Verbringen von Waren über die Grenze Zollschuldner ist. Zum einen ist es die Person, die Waren über die Zollgrenze bringt oder bringen lässt, dann ist es die Person, die zur Zollanmeldung verpflichtet oder damit beauftragt ist, und schliesslich ist es die Person, auf deren Rechnung die Waren ein- oder ausgeführt werden. So lautet die heutige gesetzliche Bestimmung. Wenn man nun wie Herr Ständerat Schmid mit seiner Motion die Frachtführer von der Solidarhaftung befreien würde, würden ausgerechnet diejenigen Personen aus der Zollschuldhaftung - wenn Sie das so nennen wollen - generell entlassen, die den Steuertatbestand bzw. den Vorgang, der den Steuertatbestand auslöst, nämlich die Einfuhr von Waren in die Schweiz, einleiten. Damit würde man also ausgerechnet die Personen von der Solidarhaftung befreien, die effektiv die Einfuhr von Waren einleiten. Das ist mit dem heutigen Zollverfahren nicht vereinbar, und ich denke, da sind wir uns einig.

Die Frage ist: Wie kann man diesen Härtefällen gerecht werden, die Herr Ständerat Schmid zu Recht erwähnt hat? Wie kann man ihnen dort begegnen, wo es stossend ist, weil beispielsweise ein Schmuggler oder eine Person, die Unregelmässigkeiten begeht, nicht mehr auffindbar ist und gleichzeitig eine hohe Summe zur Diskussion steht? Wir schlagen ja vor, dass wir in der Zollgesetzgebung, die wir ändern, eine solche Härtefallklausel aufnehmen; wir wollen Härtefälle entsprechend behandeln. Unsere Auffassung, Herr Ständerat Schmid, unterscheidet sich darin von Ihrer, dass wir der Auffassung sind, dass wir für Einzelfälle eine Ausnahmeregelung schaffen wollen, aber dass wir keine allgemeine Ausnahme von der Zollschuldsolidarhaftung schaffen wollen, wie wir sie heute haben. Da lautet die Frage: Wollen wir weitere generelle Ausnahmen machen? Sie haben zu Recht gesagt, es gebe schon Ausnahmen. Oder wollen wir uns auf die Fälle beschränken, bei denen es zu Härtefällen kommt, die nicht vom entsprechenden Frachtführer verschuldet sind? Das ist der richtige Weg. So lautet unser Vorschlag.

Darum bitte ich Sie um Ablehnung der Motion und bringe den Hinweis an, dass wir den Hauptpunkt aufnehmen für die Fälle, in denen es um Härtefälle geht.