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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-03

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Obligatorische Haftpflichtversicherungen sind ein wichtiges und in jüngerer Zeit zunehmend genutztes Instrument zur Erzielung eines fairen Ausgleichs zwischen Personen, die risikobehaftete Tätigkeiten ausüben oder solche Technologien verwenden, und den von solchen Risiken Betroffenen. Wichtigstes Beispiel ist die obligatorische Versicherung der Haftung des Motorfahrzeughalters. Im Gleichschritt mit den anderen Ländern Europas hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten den Schutz geschädigter Personen so ausgebaut, dass heute jedes Verkehrsopfer seinen Schaden ersetzt bekommt.

Kürzungen wegen grobfahrlässiger Schadenverursachung, z. B. wegen einer Unfallverursachung in angetrunkenem Zustand, kann der Versicherer dem Geschädigten nicht entgegenhalten. Er muss einen Schaden vollumfänglich ersetzen und anschliessend auf den Versicherten zurückgreifen. Das Insolvenzrisiko trägt somit der Versicherer. Hat ein Automobilist pflichtwidrig sein Auto gar nicht versichert oder begeht er nach der Verursachung eines Unfalls Fahrerflucht, so springt der nationale Garantiefonds ein und übernimmt die Leistungen, auf die der Geschädigte ohne diesen Ausfallschutz verzichten müsste. Dieses Schutzniveau sollte für alle Geschädigten gelten, die Ansprüche aus einer obligatorischen Haftpflichtversicherung erheben können.

Die derzeit geltenden Regeln sind nicht nur über die gesamte Rechtsordnung verstreut, sie sehen auch ein höchst unterschiedlich ausgestaltetes Schutzniveau vor. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, mit einer Vereinheitlichung der Regeln zu obligatorischen Haftpflichtversicherungen im Rahmen eines neu zu schaffenden Pflichtversicherungsgesetzes dafür zu sorgen, dass alle Geschädigten, zu deren Gunsten ein Versicherungsobligatorium besteht, die gleichen Rechte haben.

Für die Umsetzung dieses Anliegens kann auf einen von einer wissenschaftlichen Vereinigung vorgelegten ausformulierten Entwurf zurückgegriffen werden. Die Expertengruppe schlägt darüber hinaus vor, die Vereinheitlichung der Regeln zu den obligatorischen Haftpflichtversicherungen mit der Einführung einer neuen Pflichtversicherung, eines auf die Haftung für Personenschäden beschränkten Obligatoriums der Privathaftpflichtversicherung, zu verbinden. Gründe dafür gibt es zahlreiche: Offensichtlich ist z. B., dass Haftpflichtfälle im privaten Umfeld laufend zunehmen, weil die Freizeitaktivitäten eine grössere Bedeutung einnehmen und weil deren Ausübung durch ausgefeilte Techniken unterstützt wird. Als Beispiel kann auf das Skifahren verwiesen werden, wo mehr Freizeit und schnellere Tempi durch neue Techniken dazu geführt haben, dass heute mehr Personen auf Skipisten als auf Strassen verletzt werden.

Als weiteren Punkt schlage ich mit meiner Motion eine gesetzliche Regelung der Massenkollisionen vor. International zeichnet sich der Trend ab, diese Fälle so zu regeln, dass die Schäden der betroffenen Personen von den Haftpflichtversicherungen der Fahrzeuge, in denen sie sassen, übernommen werden. Die Haftpflichtversicherung wird damit von einer Third-Party- zu einer First-Party-Versicherung. Dies verändert auch die Regeln, nach denen die Ersatzbemessung erfolgt. Die Schweizer Versicherer haben diese Mechanismen aktuell durch ein Abkommen geregelt. Soweit der Systemwechsel zu einer Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Geschädigten führt, bedarf es dazu jedoch einer gesetzlichen Grundlage; eine private Vereinbarung unter den Versicherern genügt nicht. Diese Grundlage wird mit dem vorliegenden Vorstoss geschaffen.

Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er bereit ist, meine Motion zur Annahme zu beantragen, und bitte Sie, seinem Antrag zuzustimmen.