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Bieri Peter · Ständerat · 2014-06-03

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03

Wortprotokoll

Vielleicht hat der von mir gewählte Titel etwas zum Schmunzeln angeregt - dann hat er sein Nebenziel, dass in die Politik zuweilen auch etwas Humor einfliessen darf, durchaus erreicht. Hat der Titel erstaunt, so hat mein Vorstoss sein Hauptziel in dem Sinne erreicht, dass ich damit auf ein Thema aufmerksam machen wollte, das nicht nur hier, sondern auch immer wieder bei anderen Staatsaufgaben zur Debatte steht. Initianten oder gelegentlich auch Parlamentarier möchten eine Bundesaufgabe so lösen, dass sie zu deren Finanzierung Gelder verschieben - ohne dabei auch nur ein Wort darüber zu verlieren, wie die dort abgezogenen Gelder kompensiert werden; ohne etwas darüber verlauten zu lassen, wer die Opfer und Leidtragenden dieser Mitteltransfers sind; und ohne offen zu sagen, welche staatliche Aufgabe möglicherweise aufgegeben oder zumindest eingeschränkt werden müsste.

Die am 10. März 2014 eingereichte Milchkuh-Initiative - die Initianten haben ihr übrigens diesen Namen gegeben - ist ein klassisches Beispiel eines solchen Vorgehens. Unter dem Motto "Die Einnahmen aus dem Strassenverkehr sollen konsequent in die Strasseninfrastruktur investiert werden" sollen in Zukunft 1,5 Milliarden Franken, die heute aus der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse fliessen, zu 100 Prozent den Bedürfnissen des Strassenverkehrs zukommen. Die Initianten argumentieren, die Strassengelder würden heute in der Bundeskasse "versickern" und würden dort "zweckentfremdet". Die Behauptung der Zweckentfremdung ist aus rechtlicher Sicht ordentlich obskur, gibt es doch für die Verwendung sowohl der Mineralölsteuer als auch des Mineralölsteuerzuschlags eine saubere Verfassungsgrundlage in Artikel 86 der Bundesverfassung.

Ich will mich nicht weiter über den Inhalt dieser Initiative auslassen, denn es wird mit der bundesrätlichen Botschaft noch genügend Gelegenheit geben, die von den Initianten gemachten Behauptungen zu widerlegen. Was mich hingegen als Mitglied der Finanzkommission hellhörig macht, ist die Frage, wo und wie wir diesen Verlust in der Bundeskasse kompensieren wollen.

Geht man davon aus, dass rund die Hälfte des Bundesbudgets von 64 Milliarden Franken gebundene Ausgaben sind, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind, so verbleiben noch gut 30 Milliarden Franken, über die wir bei der Budgetberatung mehr oder weniger verfügen können. Ein Einnahmenverlust von 1,5 Milliarden Franken wäre demzufolge eine Kürzung von 5 Prozent bei diesen nichtgebundenen Ausgaben. Nimmt man die grössten Bereiche, bei denen wir aufgrund von Gesetzen oder internationalen Verträgen nicht gebunden sind, so sind dies vor allem die Bereiche Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Landesverteidigung, Verkehr, aber auch die Entwicklungshilfe in denjenigen Bereichen, wo wir keine internationalen Verpflichtungen eingegangen sind. Beim Verkehr wäre es dann insbesondere der öffentliche Verkehr, weil ja der motorisierte Individualverkehr von den zusätzlichen Geldern profitieren würde. [PAGE 418]

Wenn der Bundesrat in der Botschaft seine Haltung darlegt - ich nehme einmal an, dass diese negativ sein wird -, soll er dabei auch aufzeigen, wo und in welchem Umfang er gezwungen wäre, entsprechende Kürzungen vorzunehmen. Nur so können dereinst bei einer Volksabstimmung die Bürger und die Bürgerinnen entscheiden, ob sie bereit sind, diese oder jene Kürzung staatlicher Leistungen in Kauf zu nehmen. Ich denke etwa an einen Landwirt, der von seinen heutigen Direktzahlungen von beispielsweise 50 000 Franken nur noch deren 47 500 erhält; oder an einen Gewerbler - der Schweizerische Gewerbeverband ist ja für die Milchkuh-Initiative -, der bei der Ausbildung seiner Lernenden spürbare Mehrausgaben tätigen muss, weil der Bund nicht mehr mitzahlen kann; oder an einen ETH-Mitarbeiter, der fünf Prozent weniger Lohn erhält; oder an einen Benutzer des öffentlichen Verkehrs, der für sein Generalabonnement zweiter Klasse 180 Franken mehr bezahlen muss. Hier, meine ich, muss dann in aller Konsequenz gesagt werden, was die Folgen eines solchen Begehrens sind.

In eine ähnliche Richtung gehen auch Forderungen nach einer Veränderung des heutigen Verteilschlüssels der Einnahmen aus der Mineralölsteuer von 50 Prozent für die Bundeskasse und 50 Prozent für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, Forderungen, die nun bei der Vernehmlassung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds von einigen gestellt werden. Wenn etwa gefordert wird, das Verhältnis sei auf 40 zu 60 Prozent zu verschieben, so nimmt man 300 Millionen Franken aus der Bundeskasse und gibt sie der Strasse. Auch hier ist die Frage zu beantworten, wo gespart wird und wer dereinst Opfer sein wird.

Wer solche Umverteilungsübungen fordert, macht es sich etwas gar einfach. So war letzthin in den Medien von einem nationalen KMU-Verband zu lesen, der lakonisch forderte, es sei am Bundesrat, darüber nachzudenken, wie er dereinst sparen wolle: So stiehlt man sich aus der Verantwortung und kann dem Bundesrat dann vorwerfen, er spare am falschen Ort.

Für Fabi haben wir auch Mehrausgaben gesprochen, aber wir haben dem Souverän von Anfang an offengelegt, wie wir diese Investitionen finanzieren wollen. Dass wir als Parlamentarier immer wieder Auseinandersetzungen um die Frage haben, mit welchen Mitteln wir Staatsaufgaben erfüllen wollen, ist evident. Wenn jedoch jemand hingeht und Milliarden verschieben will, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, oder die Konsequenzen willentlich verschweigt - zum Beispiel, wer in der Folge die negativ Betroffenen sein werden -, dann ist es in der Verantwortung der Behörde, sprich des Bundesrates, aber auch in unserer Verantwortung, in aller Klarheit aufzuzeigen, was die Konsequenzen solcher Begehren sind.

Das will mein Postulat, und ich bin froh, dass der Bundesrat bereit ist, es nicht nur anzunehmen, sondern es auch in der bundesrätlichen Botschaft zu befolgen.

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