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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-08

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08

Wortprotokoll

In Artikel 57 Absatz 4 Buchstaben a bis h geht es darum, wer auf Antrag mit Bussen bestraft wird. Bei Buchstabe h hat der Nationalrat eine Ergänzung beschlossen. In Buchstabe h geht es um den Tatbestand des Bettelns auf Bahnhofarealen. Heute entscheidet das Bahnunternehmen über die Benützungsvorschriften, ob es das Betteln zulässt oder nicht. Darum schlägt der Bundesrat vor, auf Antrag könne man das unter Strafe stellen, nämlich dann, wenn die Benützungsvorschriften das Betteln verbieten würden. Der Nationalrat hat den Vorschlag des Bundesrates ausgeweitet. Gemäss seinem Beschluss braucht es nicht eine Benützungsvorschrift des Unternehmens, sondern das Betteln ist generell ein Antragsdelikt. Zudem soll auch diejenige bestraft werden, der Kinder oder Personen, die von ihm abhängig sind, zum Betteln schickt.

Die Kommission hat sich mit 8 zu 4 Stimmen für den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen, weil man die Regelung den Unternehmen überlassen und nicht generell einen Tatbestand formulieren will.