Graf Maya · Nationalrat · 2014-06-03
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Bundesrat, in unserer Bundesverfassung steht in Artikel 119 Absatz 1: "Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt." Absatz 2 lautet: "Der Bund erlässt Vorschriften ..." Können Sie uns sagen, wie der Bundesrat die Kontrolle über die Einhaltung dieses Verfassungsartikels gewährleisten soll, wenn nun die Mehrheit durchkommen würde und es den Kliniken respektive den Ärzten überlassen wäre, eine beliebige Anzahl von menschlichen Embryonen zu entwickeln? Wie kontrollieren Sie das?